Rechtsanwaltskanzlei Schulze

Rechtsanwalt für unwirksame Coaching-Verträge

Coaching-Vertrag prüfen lassen – Rückforderung, Widerruf, Nichtigkeit

Prüfung der Wirksamkeit Ihres Coaching-Vertrags

Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen

Widerruf, FernUSG-Nichtigkeit und AGB-Kontrolle aus einer Hand

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Coaching-Vertrag unwirksam? Diese Ansatzpunkte gibt es

Fehlerhafte Belehrung, FernUSG-Verstoß oder unzulässige AGB – wir prüfen, wo Ihr Vertrag angreifbar ist
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Unwirksamer Coaching-Vertrag – Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Überblick

Hochpreisige Online-Coaching-Verträge sind rechtlich häufig angreifbar. Ob fehlerhafte Widerrufsbelehrung, fehlende FernUSG-Zulassung oder unzulässige AGB-Klauseln – die Grundlage für eine Rückforderung ist in vielen Fällen gegeben. Wir prüfen Ihren Vertrag systematisch auf alle relevanten Angriffspunkte.

Im Rahmen unserer Prüfung stehen insbesondere folgende Aspekte im Mittelpunkt:

  1. Unwirksame AGB-Klauseln nach § 307 BGB
  2. Widerrufsrecht bei online oder telefonisch geschlossenen Verträgen
  3. Nichtigkeit nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (§ 7 FernUSG)
  4. Anfechtung wegen Täuschung oder arglistiger Irreführung (§ 123 BGB)
  5. Sittenwidrigkeit und Wucher bei überhöhten Preisen (§ 138 BGB)
  6. Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen
  7. Außergerichtliche Einigung und gerichtliche Durchsetzung

Diese Aspekte greifen häufig ineinander und werden im Rahmen einer Gesamtprüfung bewertet. Ziel ist es, Ihre Ansprüche schnell und vollständig durchzusetzen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.