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Ihre Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
Adresse
Schrockstraße 25
14165 Berlin
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Öffnungszeiten
9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar
Für Rechtsanwaltskanzlei Schulze steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle
Im Baurecht kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Bauherren, Handwerkern, Generalunternehmen oder Subunternehmern. Verzögerungen, ungeklärte Leistungsumfänge, fehlende Nachträge oder unklare Vertragsgrundlagen führen schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Ein rechtssicher gestalteter Bauvertrag, klare Dokumentationen und eine frühzeitige juristische Beratung helfen, hohe Folgekosten zu vermeiden. Besonders bei Bauzeitverlängerungen, Nachtragsforderungen oder Stillstand auf der Baustelle sorgt eine kompetente anwaltliche Unterstützung dafür, dass Ansprüche schnell und wirksam durchgesetzt werden können.
Im Immobilienrecht stehen häufig Themen wie Kaufpreisfälligkeit, Übergabe, Haftung für versteckte Mängel oder die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs im Mittelpunkt. Wenn nach dem Notartermin Probleme auftreten – etwa Schimmel, fehlerhafte Elektrik oder abweichende Wohnflächenangaben – benötigen Käufer und Verkäufer eine klare rechtliche Bewertung. Auch Fragen zur Grundschuld, Finanzierung oder Gewährleistung gegenüber Handwerkern spielen eine große Rolle. Ein spezialisierter Rechtsbeistand stellt sicher, dass vertragliche Vereinbarungen eingehalten werden und Betroffene ihre Rechte effektiv durchsetzen können.
Gerade im Bau- und Immobilienbereich kommt es häufig zu Zahlungsverzug, offenen Rechnungen oder verweigerter Abnahme. Bauunternehmer bleiben auf Forderungen sitzen, weil Auftraggeber Mängel behaupten, obwohl diese nicht wesentlich oder bereits behoben sind. Umgekehrt erleben Bauherren, dass trotz bestehender Baumängel Druck zur Zahlung ausgeübt wird. Inkassorecht, Verzug und Mängelhaftung greifen hier ineinander. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, ob Zurückbehaltungsrechte bestehen, ob die Abnahme berechtigt verweigert wird und welche Schritte notwendig sind, um Forderungen erfolgreich durchzusetzen – von der Mahnung bis zur gerichtlichen Geltendmachung.
Beim Bauträgervertrag gelten besondere Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie regelt, in welchen Raten Bauträger Zahlungen erhalten dürfen, welche Sicherheiten bestehen müssen und wie Käufer vor finanziellen Risiken geschützt werden. Typische Streitpunkte im Bauträgerrecht sind verspätete Fertigstellungen, unvollständige Bauleistungen, fehlerhafte Teilabnahmen sowie überhöhte oder unzulässige Zahlungsanforderungen. Eine anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass MaBV-Vorgaben eingehalten werden, Käufer keine unberechtigten Zahlungen leisten und Bauträger ihre Projekte rechtssicher abwickeln.
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