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Ihre Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
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9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar
Sie möchten ein Gewerbe anmelden? Die Gewerbeanmeldung und -abmeldung mag auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass es sich um ein komplexes Vorhaben handelt.
Für Sie als Unternehmer ist es von großer Bedeutung, die gesetzlichen Vorgaben, die für die An- oder Abmeldung eines Gewerbes gelten, genau zu verstehen und konsequent einzuhalten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Gewerbe- und Unternehmensrecht habe ich es mir zum Ziel gesetzt, Ihnen in diesem Beitrag die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Sie den Anmelde- und Abmeldeprozess rechtssicher und reibungslos durchlaufen können. Ich werde relevante Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile, praxisnahe Beispiele sowie branchenspezifische Vorschriften und häufig gestellte Fragen beleuchten.
In Deutschland ist das Gewerberecht hauptsächlich in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
Es ist erforderlich, dass der Beginn eines selbstständigen, erlaubten Gewerbebetriebs zwingend bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Gewerbeamt oder Ordnungsamt, angezeigt wird.
Dieser Vorgang wird als Gewerbeanmeldung bezeichnet.
Eine Gewerbeabmeldung ist notwendig, wenn der Betrieb eingestellt oder an einen anderen Standort verlegt wird.
Einige Berufsgruppen, wie freiberuflich Tätige (einschließlich Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater), land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Beteiligungsgesellschaften ohne Geschäftsführungsfunktion, sind von der Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung und -abmeldung befreit.
Um ein Gewerbe erfolgreich anzumelden, sind einige gesetzliche Vorgaben und Schritte zu beachten:
Ich muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Ein Gewerbeschein ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Der Antrag muss wichtige Angaben wie Name, Adresse, Staatsangehörigkeit und die geplante gewerbliche Tätigkeit enthalten.
Für bestimmte Gewerbearten, wie Makler, Gaststättenbetreiber oder das Bewachungsgewerbe, ist eine zusätzliche Erlaubnis oder Zulassung erforderlich.
In diesen Fällen darf die Gewerbeanmeldung erst nach Erteilung der Genehmigung erfolgen.
Je nach Branche sind eventuell weitere Formalitäten notwendig.
Wie zum Beispiel die Anmeldung bei der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, der Berufsgenossenschaft oder anderen zuständigen Institutionen.
Ich muss mich auch beim Finanzamt anmelden und gegebenenfalls eine Steuernummer für meine gewerbliche Tätigkeit beantragen.
Abhängig von der Art des Gewerbes gelten verschiedene Gesetze und Vorschriften, die die Anmeldung und den Betrieb eines Gewerbes entscheidend beeinflussen.
Hier sind einige wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen, die je nach Branche und Gewerbeart von Bedeutung sein können:
Für bestimmte Handwerksbetriebe ist der Nachweis der Fachkunde sowie der Meistertitel erforderlich, um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden.
Gastronomiebetriebe müssen eine Gaststättenerlaubnis beantragen und die Bestimmungen des Gaststättengesetzes (GastG) einhalten.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben muss unter Umständen die Zuverlässigkeit gemäß § 29 Abs. 2 GewO nachgewiesen werden.
Die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften ist für viele Branchen und Geschäftsmodelle von zentraler Bedeutung und muss bei der gewerblichen Tätigkeit beachtet werden.
Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn ich das Gewerbe aufgebe, verlege oder die Gewerbeeigenschaft verliere, beispielsweise durch einen Wechsel in eine freiberufliche Tätigkeit.
Meldepflichten bei der Gewerbeabmeldung
Die Abmeldung eines Gewerbes muss beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt durchgeführt werden. Dabei sind strenge Meldepflichten zu beachten, die ich unbedingt einhalten muss:
Aufgabe des Gewerbes: Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Tätigkeit erfolgen.
Verlegung innerhalb derselben Gemeinde: Die Ab- und Anmeldung müssen innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen.
Verlegung in eine andere Gemeinde: Die Abmeldung beim alten Gewerbeamt und die Anmeldung beim neuen Gewerbeamt müssen ebenfalls fristgerecht innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Rechtliche Konsequenzen bei verspäteter Abmeldung
Versäumte oder verspätete Gewerbeabmeldungen können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.
Die zuständige Behörde kann eine Gewerbeuntersagung verhängen, wenn die Voraussetzungen für die Fortführung des Betriebs nicht mehr gegeben sind.
Dies kann beispielsweise bei einem Gaststättenbetrieb geschehen, der seine erforderliche Gaststättenerlaubnis verliert.
Gerichtsurteile sind entscheidend für die Auslegung und Anwendung von Gesetzen in Bezug auf die Anmeldung und Abmeldung von Gewerben.
Hier sind einige relevante Urteile und deren Implikationen:
Beweiskraft der Gewerbeabmeldung:
BGH, Urteil vom 24.06.2020 – XII ZB 359/19. Nach diesem Urteil belegt die Abmeldung eines Gewerbes nicht notwendigerweise dessen tatsächliche Aufgabe. Gewerbliche Tätigkeiten können auch nach der Abmeldung fortgeführt werden.
Bei der Beurteilung, ob ein Gewerbe noch betrieben wird, müssen sämtliche relevanten Umstände berücksichtigt werden.
Verpflichtung zur Gewerbeabmeldung bei Betriebsübergabe:
VG Berlin, Urteil vom 16.05.2018 – 11 K 331.17 Gew. Selbst im Falle einer Geschäftsübergabe bleibt die Pflicht zur Abmeldung beim ursprünglichen Gewerbetreibenden.
Der neue Betreiber kann diese Verpflichtung nicht übernehmen.
Wettbüroerlaubnis und Mindestabstandsregelung:
VGH Bayern, Urteil vom 07.11.2017 – 22 BV 17.981.
Für die Anmeldung eines Wettbüros ist die Einhaltung einer Mindestabstandsregelung von 250 Metern (in Bayern) erforderlich.
Diese Regelung dient der Begrenzung der Konzentration von Glücksspielen und muss von der zuständigen Behörde im Genehmigungsverfahren beachtet werden.
Eine reibungslose und gesetzlich konforme Gewerbeanmeldung oder -abmeldung erfordert umfassende Vorbereitungen und das Einhalten aller rechtlichen Vorschriften.
Formelle Anforderungen sowie branchenspezifische Regelungen sind dabei von zentraler Bedeutung.
Um potenzielle Rechtsrisiken zu minimieren, ist es wichtig, sich stets über aktuelle Gesetze und relevante Gerichtsurteile zu informieren.
So bleibe ich auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und kann mein Gewerbe sicher betreiben.
Bei Unsicherheiten sollte ich mich immer an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Gewerberecht wenden, der mich kompetent berät und bei der Vermeidung rechtlicher Probleme unterstützt.
Besonders entscheidend ist die Einhaltung der Meldepflichten bei der An- und Abmeldung von Gewerben, um Bußgelder und behördliche Maßnahmen zu vermeiden.
Ich achte darauf, alle Fristen einzuhalten und hole mir im Zweifelsfall rechtlichen Rat.
Insgesamt ist es von großer Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und sich sorgfältig mit den entsprechenden Gesetzen auseinanderzusetzen.
So kann ich den Weg in die Selbstständigkeit rechtssicher gestalten oder eine geordnete Abmeldung meines Gewerbes vornehmen.
Zusammengefasst sind die Gewerbeanmeldung und -abmeldung komplexe Prozesse, die viele Faktoren berücksichtigen müssen.
Mit der richtigen Planung und fachkundiger Unterstützung bin ich jedoch bestens vorbereitet, um mein Unternehmen erfolgreich zu gründen oder abzumelden.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Gewerbe- und Unternehmensrecht biete ich Ihnen umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung in Bezug auf die Gewerbeanmeldung und -abmeldung.
Der Schritt in die Selbstständigkeit sowie die ordnungsgemäße Abwicklung eines Gewerbes setzen detailliertes Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen voraus.
Ich stehe Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Rechte als Gewerbetreibender gewahrt werden.
Meine Leistungen im Bereich Gewerbeanmeldung und -abmeldung:
Rechtliche Beratung zur Gewerbeanmeldung:
Ich helfe Ihnen, die Voraussetzungen für die Anmeldung Ihres Gewerbes zu verstehen und unterstütze Sie bei der Beantragung des Gewerbescheins.
Ob Sie ein neues Unternehmen gründen oder einen bestehenden Betrieb verlegen, ich kläre alle formalen Anforderungen und sorge dafür, dass Ihre Anmeldung reibungslos und fristgerecht abläuft.
Gewerbeabmeldung und Betriebsaufgabe:
Bei der Einstellung oder Verlegung eines Betriebs ist die Gewerbeabmeldung ein wichtiger Schritt, den Sie fristgerecht durchführen müssen.
Ich berate Sie über die rechtlichen Pflichten und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Abmeldung, um Bußgelder und behördliche Sanktionen zu vermeiden.
Branchenspezifische Vorschriften und Genehmigungen:
Bestimmte Gewerbe, wie Makler, Gastronomiebetriebe oder handwerkliche Betriebe, erfordern zusätzliche Genehmigungen oder besondere Qualifikationen.
Ich prüfe, ob für Ihr Gewerbe spezielle Auflagen gelten, und sorge dafür, dass alle erforderlichen Nachweise erbracht werden.
Aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile:
Gewerbetreibende müssen sich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung und neue Gerichtsurteile informieren.
Ich halte Sie auf dem neuesten Stand und berate Sie zu den Auswirkungen aktueller Rechtsentscheidungen auf Ihr Gewerbe.
Unterstützung bei der Einhaltung von Meldepflichten:
Verspätete oder unterlassene Meldungen können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Ich berate Sie umfassend zu allen Meldepflichten, die bei der An- und Abmeldung Ihres Gewerbes zu beachten sind, und unterstütze Sie dabei, diese fristgerecht zu erfüllen.
Mit meiner fundierten Expertise im Gewerbe- und Unternehmensrecht unterstütze ich Sie während des gesamten Prozesses, von der Gründung Ihres Unternehmens bis zur Beendigung Ihres Gewerbes. Vertrauen Sie auf meine rechtliche Kompetenz und Erfahrung, um Ihre unternehmerischen Entscheidungen rechtssicher und erfolgreich umzusetzen.
Es gibt Gewerbe, die nicht anmeldepflichtig sind. Dazu zählen freiberufliche Tätigkeiten, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie bestimmte Beteiligungsgesellschaften ohne eine Geschäftsführungsfunktion, die von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung befreit sind.
Die Dauer der Bearbeitung hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel bearbeite ich Anmeldungen und Abmeldungen innerhalb weniger Tage.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Üblicherweise bewegen sie sich zwischen 15 und 65 Euro. Bei der Abmeldung können Gebühren zwischen 0 und 50 Euro entstehen.
Wenn ich die An- oder Abmeldefristen nicht einhalte, riskiere ich Bußgelder. Außerdem kann die Behörde mir den Betrieb untersagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Bestimmte Gewerbe, wie beispielsweise Makler, Gastronomiebetriebe oder Handwerksbetriebe, benötigen zusätzliche Genehmigungen oder Nachweise. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt für Gewerberecht dabei, alle erforderlichen Erlaubnisse zu erlangen und die branchenspezifischen Vorgaben einzuhalten.
Ja, es existieren Mischformen, in denen freiberufliche Tätigkeiten trotzdem der Gewerbepflicht unterliegen. Ein freiberuflicher Architekt, der Immobilien verkauft, ist verpflichtet, diese Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden und buchhalterisch zu trennen. Gleiches gilt für einen Augenarzt, der in der Praxis Kontaktlinsen verkauft.
In der Gewerbeordnung sind die erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Tätigkeiten festgelegt. So benötigen beispielsweise das Reisegewerbe und Versicherungsberater eine Erlaubnis, während die Herstellung von Arzneimitteln oder die Gründung eines Rundfunksenders genehmigungspflichtig sind.
Falls Sie Ihr Gewerbe innerhalb der gleichen Gemeinde verlegen, bin ich verpflichtet, dies dem zuständigen Gewerbeamt innerhalb von zwei Wochen zu melden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sind sowohl die Abmeldung bei der alten Behörde als auch die Anmeldung bei der neuen Behörde notwendig.
Bei der Anmeldung ist es entscheidend, nicht nur meinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorzulegen, sondern auch den Gesellschaftsvertrag sowie gegebenenfalls notwendige Befähigungsnachweise mitzubringen.
Drittstaatenangehörige sind verpflichtet, eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorzulegen, die keine restriktiven Auflagen beinhaltet. Staatsangehörige aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz haben das Recht, sich ohne Einschränkungen in Deutschland selbstständig zu machen und genießen die gleiche Behandlung wie deutsche Staatsangehörige.
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