Rechtsanwaltskanzlei Schulze - Rechtssichere Lösungen für komplexe Bauprojekte - von der Vertragsgestaltung bis zur Übergabe

Rechtsanwalt Baumängel geltend machen Berlin

Dienstleistung im Bau- & Architektenrecht

Baumängel? So setzen Sie Ihre Ansprüche durch!

Baumängel beeinträchtigen Ihren Traum vom Eigenheim? Sie möchten Schadensersatz vom Bauunternehmer? Pfusch am Bau: Viele Auftraggeber stehen vor diesem Problem, aber nur wenige wissen, wie sie damit umgehen sollen. Dabei verpassen viele ihre Ansprüche auf Mängelgewährleistung. Ob Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt dem Bauherrn zahlreiche Rechte gegen den Bauunternehmer. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bau- und Architektenrecht weiß ich, worauf vor und nach der Abnahme zu achten ist. Mit meiner Unterstützung werden Ihre Rechte durchgesetzt.

Schadensersatz – darauf sollten Sie achten

Damit Sie eine Entschädigung für den Schaden erhalten, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:

  • Ein Baumangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit des Bauwerks
    • vom Vertrag abweicht
    • sich nicht für die vorgesehene Verwendung eignet
    • vom Üblichen abweicht
      • Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nicht erfüllt
  • So sollten Sie vorgehen:
    • Entscheidend ist die sorgfältige Dokumentation aller Schäden
      • Sie tragen die Beweislast: Daher ist es wichtig, alle Verträge, Rechnungen, Berichte, Urkunden, Fotos, Zeugenaussagen etc. zu dokumentieren
      • Das Gutachten eines Bausachverständigen kann die Mängeldokumentation unterstützen
    • Rechtzeitig die Mängelrüge erheben
      • offene Mängel müssen unverzüglich gerügt werden
      • verdeckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist, sobald sie erkannt werden
      • abweichende Fristen können vertraglich vereinbart sein
    • Folgendes sollte bei einer Mängelrüge beachtet werden:
      • sachlich formulieren
      • die Mängel konkret auflisten
      • Beweismaterialien beifügen
      • eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung der Baumängel setzen
        • Die Länge einer angemessenen Frist hängt vom Einzelfall ab und sollte dem Bauunternehmer die Möglichkeit geben, den Mangel in der Zeit zu beheben. In den meisten Fällen sind zwei Wochen angemessen.
  • Bei Baumängeln bestehen laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) folgende Gewährleistungsansprüche:
    • Nacherfüllungsanspruch (Reparatur)
    • Selbstbeseitigung bzw. Aufwendungsersatz
      • zum Beispiel bei Beauftragung eines anderen Bauunternehmers
    • Rücktritt oder Minderung des vereinbarten Entgelts
    • Schadensersatz
      • zu den Schäden gehören auch mittelbare Schadensposten, wie etwa Gesundheitsschäden durch Schimmel, beschädigtes Mobiliar bei einem Rohrbruch oder Hotelkosten für die Zeit, in der Sie nicht im Haus wohnen können
    • Bei Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist:
      • fünf Jahre, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Vertragsgrundlage ist
      • vier Jahre, wenn die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) angewendet wurde
  • Rechtsweg
    • Kommt es zur Klage, sind die Zivilgerichte zuständig
    • Die Verfahrenskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
      • Maßgeblich sind insbesondere der Streitwert sowie die Länge und Komplexität des Verfahrens
    • Bei einem Streitwert unter 5.000 EUR liegt die erste Instanz beim Amtsgericht, übersteigt der Streitwert diese Grenze, ist beim Landgericht Klage einzureichen
      • Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, das heißt, Sie müssen sich anwaltlich vertreten lassen. Auch bereits beim Amtsgericht ist eine anwaltliche Vertretung zu empfehlen.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen beim Schadensfall Unterstützung biete

Wenn Ihr Traumhaus Mängel aufweist und Sie Schadensersatzansprüche gegen den Bauunternehmer durchsetzen möchten, sind Vertrauen und Kompetenz von entscheidender Bedeutung. Daher richte ich meine Tätigkeit nach Ihren Bedürfnissen aus. In einem klärenden Erstgespräch berate ich Sie und stehe Ihnen mit meiner langjährigen Praxiserfahrung zur Seite. Ob Bauabnahme, Mängelrüge oder Beratung durch einen Bausachverständigen – ich zeige Ihnen, wie Sie am besten gegen Baumängel vorgehen können. Meine Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Sollte dies nicht möglich sein, setze ich Ihr Recht auch gerichtlich durch. Als Rechtsanwalt mit großer Erfahrung im Bau- und Architektenrecht übernehme ich sämtliche Korrespondenz mit dem Bauunternehmer, Baugutachter, anderen Sachverständigen oder dem Gericht. Ob Nacherfüllung oder Schadensersatz, ich rette Ihr Traumhaus.

Entdecken Sie einen Baumangel, sollten Sie ihn gründlich dokumentieren, eine Mängelrüge verfassen und diese unverzüglich an den Bauunternehmer schicken. Dabei ist es wichtig, eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Selbstvornahme ist nicht zulässig.

Am Abschluss der Leistung findet die Bauabnahme statt, die in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden kann. Sie stellt einen wichtigen Einschnitt im Vertrag dar, da sowohl die Zahlung fällig wird als auch die Gewährleistungsfrist beginnt. Sollten zu diesem Zeitpunkt Mängel bestehen, kann der Bauunternehmer unter Vorbehalt dieser Mängel abnehmen.

Abhängig davon, ob der Werkvertrag für das Bauwerk nach VOB oder BGB geschlossen wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist entweder 4 oder 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bauabnahme.

In einer Mängelrüge ist es ratsam, alle Mängel so präzise wie möglich aufzuführen und diese mit entsprechenden Beweisen zu untermauern. Zudem empfehle ich, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, die in der Regel etwa 2 Wochen beträgt. Es ist wichtig, sachlich zu formulieren und auf Begründungen oder Vermutungen bezüglich der Mängel zu verzichten.

Ein Baugutachter ist in der Lage, fachkundige Auskünfte über Baumängel zu erteilen. Sein Gutachten kann dazu verwendet werden, Mängelrügen zu untermauern. Dies steigert die Erfolgschancen in einem möglicherweise folgenden Prozess.

Ein offener Mangel bezeichnet Baumängel, die ohne großen Untersuchungsaufwand erkennbar oder offensichtlich sind. Diese müssen umgehend gerügt werden. Verdeckte Mängel hingegen treten erst später in Erscheinung und sind sofort zu rügen, sobald sie erkannt werden.

Zunächst rate ich Ihnen, in einer Mängelrüge Schadensersatz vom Bauunternehmer zu verlangen. Die Erfolgsaussicht dieses Schreibens verbessert sich, wenn Belege beigefügt und es von einem Rechtsanwalt verfasst wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage beim zuständigen Gericht einzuleiten.

Gemäß dem Grundsatz der Naturalrestitution hat der Schädiger zunächst die Verpflichtung, den entstandenen Schaden zu beheben; dies bedeutet, dass er den Baumangel reparieren kann. Bei Personen- oder Sachschäden können Sie als Geschädigter jedoch alternativ den erforderlichen Geldbetrag (z. B. Werkstatt- oder Heilbehandlungskosten) einfordern.

In gerichtlichen Verfahren fallen Gerichtskosten gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) an. Meine anwaltlichen Tätigkeiten orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Kosten sind insbesondere vom Streitwert und dem Umfang des Verfahrens abhängig.

Beschreibung: Darstellung des Baufortschritts und der Dringlichkeit. Gibt es dringende Maßnahmen, die unverzüglich durchgeführt werden müssen? Ansprechpartner beim Bauträger und Handwerker. Dokumentation des Schadens durch Fotos, idealerweise mit Maßstab. Tipp: Einen Meterstab danebenlegen und fotografieren. Übersicht und Details, Baupläne. 

Relevanter Schriftverkehr:  Verträge, Korrespondenz mit dem Bauträger und anderen Beteiligten, Schriftstücke zur Untermauerung Ihres Anliegens, Anträge bei Ämtern und Behörden. 

Gedächtnisprotokolle: Von Gesprächen mit Handwerkern und Bauträgern. 

Kauf- und Zahlbelege: Wurden Abschlagszahlungen termingerecht geleistet?

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