Kontakt
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
Adresse
Schrockstraße 25
14165 Berlin
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Öffnungszeiten
9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar
Baumängel beeinträchtigen Ihren Traum vom Eigenheim? Sie möchten Schadensersatz vom Bauunternehmer? Pfusch am Bau: Viele Auftraggeber stehen vor diesem Problem, aber nur wenige wissen, wie sie damit umgehen sollen. Dabei verpassen viele ihre Ansprüche auf Mängelgewährleistung. Ob Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt dem Bauherrn zahlreiche Rechte gegen den Bauunternehmer. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bau- und Architektenrecht weiß ich, worauf vor und nach der Abnahme zu achten ist. Mit meiner Unterstützung werden Ihre Rechte durchgesetzt.
Damit Sie eine Entschädigung für den Schaden erhalten, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
Wenn Ihr Traumhaus Mängel aufweist und Sie Schadensersatzansprüche gegen den Bauunternehmer durchsetzen möchten, sind Vertrauen und Kompetenz von entscheidender Bedeutung. Daher richte ich meine Tätigkeit nach Ihren Bedürfnissen aus. In einem klärenden Erstgespräch berate ich Sie und stehe Ihnen mit meiner langjährigen Praxiserfahrung zur Seite. Ob Bauabnahme, Mängelrüge oder Beratung durch einen Bausachverständigen – ich zeige Ihnen, wie Sie am besten gegen Baumängel vorgehen können. Meine Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Sollte dies nicht möglich sein, setze ich Ihr Recht auch gerichtlich durch. Als Rechtsanwalt mit großer Erfahrung im Bau- und Architektenrecht übernehme ich sämtliche Korrespondenz mit dem Bauunternehmer, Baugutachter, anderen Sachverständigen oder dem Gericht. Ob Nacherfüllung oder Schadensersatz, ich rette Ihr Traumhaus.
Am Abschluss der Leistung findet die Bauabnahme statt, die in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden kann. Sie stellt einen wichtigen Einschnitt im Vertrag dar, da sowohl die Zahlung fällig wird als auch die Gewährleistungsfrist beginnt. Sollten zu diesem Zeitpunkt Mängel bestehen, kann der Bauunternehmer unter Vorbehalt dieser Mängel abnehmen.
Abhängig davon, ob der Werkvertrag für das Bauwerk nach VOB oder BGB geschlossen wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist entweder 4 oder 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bauabnahme.
In einer Mängelrüge ist es ratsam, alle Mängel so präzise wie möglich aufzuführen und diese mit entsprechenden Beweisen zu untermauern. Zudem empfehle ich, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, die in der Regel etwa 2 Wochen beträgt. Es ist wichtig, sachlich zu formulieren und auf Begründungen oder Vermutungen bezüglich der Mängel zu verzichten.
Ein Baugutachter ist in der Lage, fachkundige Auskünfte über Baumängel zu erteilen. Sein Gutachten kann dazu verwendet werden, Mängelrügen zu untermauern. Dies steigert die Erfolgschancen in einem möglicherweise folgenden Prozess.
Zunächst rate ich Ihnen, in einer Mängelrüge Schadensersatz vom Bauunternehmer zu verlangen. Die Erfolgsaussicht dieses Schreibens verbessert sich, wenn Belege beigefügt und es von einem Rechtsanwalt verfasst wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage beim zuständigen Gericht einzuleiten.
Gemäß dem Grundsatz der Naturalrestitution hat der Schädiger zunächst die Verpflichtung, den entstandenen Schaden zu beheben; dies bedeutet, dass er den Baumangel reparieren kann. Bei Personen- oder Sachschäden können Sie als Geschädigter jedoch alternativ den erforderlichen Geldbetrag (z. B. Werkstatt- oder Heilbehandlungskosten) einfordern.
Beschreibung: Darstellung des Baufortschritts und der Dringlichkeit. Gibt es dringende Maßnahmen, die unverzüglich durchgeführt werden müssen? Ansprechpartner beim Bauträger und Handwerker. Dokumentation des Schadens durch Fotos, idealerweise mit Maßstab. Tipp: Einen Meterstab danebenlegen und fotografieren. Übersicht und Details, Baupläne.
Relevanter Schriftverkehr: Verträge, Korrespondenz mit dem Bauträger und anderen Beteiligten, Schriftstücke zur Untermauerung Ihres Anliegens, Anträge bei Ämtern und Behörden.
Gedächtnisprotokolle: Von Gesprächen mit Handwerkern und Bauträgern.
Kauf- und Zahlbelege: Wurden Abschlagszahlungen termingerecht geleistet?
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