Kontakt
Ihre Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
Adresse
Schrockstraße 25
14165 Berlin
14165 Berlin
Öffnungszeiten
9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar
Ein Bauvorhaben ist für viele Menschen eines der größten Projekte ihres Lebens. Umso gravierender sind die Folgen, wenn sich der Bau verzögert oder vereinbarte Fristen nicht eingehalten werden. Was zunächst nach einer bloßen Unannehmlichkeit klingt, kann schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Zusätzliche Mietkosten, Bereitstellungszinsen oder entgangene Mieteinnahmen sind typische Konsequenzen, mit denen Bauherren konfrontiert werden. Gerade deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und frühzeitig richtig zu reagieren.
Seit der Reform des Bauvertragsrechts ist der Bauträger verpflichtet, im Vertrag entweder einen konkreten Fertigstellungstermin oder zumindest eine eindeutig bestimmte Bauzeit festzulegen. Diese Regelung ist keineswegs eine Formalität, sondern ein zentrales Instrument zum Schutz des Bauherrn. Fehlt eine solche Frist, kann im Zweifel die Baubeschreibung oder der vorvertragliche Schriftverkehr herangezogen werden. Ein einmal vereinbarter Termin ist für den Bauträger verbindlich und gehört zu seinen wesentlichen Vertragspflichten. Wird er ohne rechtfertigenden Grund überschritten, liegt Bauverzug vor – mit weitreichenden rechtlichen Folgen
Nicht jede Bauverzögerung führt automatisch zu rechtlichen Ansprüchen. Entscheidend ist, ob der Bauträger die Verzögerung zu vertreten hat und ob eine wirksame Fristverlängerung beantragt wurde. In der Praxis scheitert es häufig an der formellen Seite. Verzögerungen müssen rechtzeitig angezeigt, begründet und nachvollziehbar dokumentiert werden. Erfolgt dies nicht, kann sich der Bauträger später regelmäßig nicht darauf berufen, die Verzögerung sei unvermeidbar gewesen.
In Auseinandersetzungen rund um Bauverzug werden häufig ähnliche Argumente vorgebracht. Schlechte Witterung, Lieferengpässe oder Personalmangel gehören zu den Klassikern. Die Rechtsprechung bewertet solche Gründe jedoch kritisch. Allgemeine Wetterrisiken müssen ebenso wie zeitliche Puffer einkalkuliert werden. Auch Probleme mit Subunternehmern fallen in den Verantwortungsbereich des Bauträgers. Nur außergewöhnliche Ereignisse, die nicht vorhersehbar und nicht beherrschbar waren, können eine Verzögerung rechtfertigen. Diese Fälle sind jedoch selten und müssen im Einzelfall genau geprüft werden
Gerät der Bauträger in Verzug, können Bauherren nicht nur auf Fertigstellung bestehen, sondern auch Schadensersatz verlangen. Dabei geht es nicht um theoretische Schäden, sondern um ganz konkrete Mehrkosten. Häufig sind dies zusätzliche Mietzahlungen, Kosten für eine Zwischenunterbringung oder Bereitstellungszinsen der Bank. Wurde die Immobilie zur Vermietung erworben, kann auch der Mietausfall eine Rolle spielen. Selbst weitergehende Positionen wie zusätzliche Fahrtkosten oder doppelte Umzugskosten können ersatzfähig sein. In besonders schweren Fällen kommt sogar eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht, was jedoch stets anwaltlich begleitet werden sollte, um keine Rechte zu verlieren
Ein Bauverzug ist kein rein technisches Problem, sondern fast immer auch ein rechtliches. Wer zu lange wartet oder falsch reagiert, riskiert den Verlust von Ansprüchen. Eine frühzeitige Prüfung des Bauträgervertrags, der Fristenregelungen und der Dokumentation kann entscheidend dafür sein, ob Schadensersatz durchgesetzt werden kann oder nicht. Gerade bei größeren Bauprojekten zahlt sich eine rechtlich saubere Vorgehensweise regelmäßig aus.
9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar