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Ihre Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
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In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Friedberg (AG Friedberg – Az.: 2 C 1008/23 – Urteil vom 25.03.2024) musste ich entscheiden, ob ein Mieter die Anwaltskosten für eine fristlose Kündigung tragen muss. Der private Vermieter hatte seinen Mieter aufgrund von Mietrückständen anwaltlich kündigen lassen und forderte anschließend die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 652,57 Euro – und war damit erfolgreich.
Der Mieter hatte die Mieten für Januar und Februar 2023 in Höhe von insgesamt 4.680 Euro nicht beglichen. Infolgedessen beauftragte ich am 7. Februar 2023 den Vermieter, eine fristlose Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug auszusprechen. Nachdem der Mieter die rückständigen Beträge bezahlt hatte, weigerte er sich jedoch, die Kosten für das anwaltliche Kündigungsschreiben zu übernehmen.
Der Beklagte gab an, dass die verspäteten Zahlungen auf ein Missverständnis beim Dauerauftrag zurückzuführen seien. Des Weiteren habe der Vermieter in einem persönlichen Gespräch ihn nicht ausdrücklich auf den Zahlungsrückstand hingewiesen. Aus diesem Grund sei die Beauftragung eines Rechtsanwalts unnötig gewesen und hätte gegen die Pflicht zur Schadensminderung verstoßen.
Das Gericht entschied zugunsten des Vermieters und stellte klar, dass der Mieter spätestens ab dem dritten Werktag des Monats mit der Zahlung in Verzug geraten war.
In diesem Zusammenhang war die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll und notwendig, um die berechtigten Ansprüche des Vermieters durchzusetzen.
Die Richter wiesen darauf hin, dass bei der Beurteilung der Notwendigkeit anwaltlicher Unterstützung die Perspektive einer vernünftig handelnden, wirtschaftlich denkenden Person entscheidend sei. Für private Vermieter ist es in solchen Fällen absolut nachvollziehbar, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass Vermieter nicht dazu verpflichtet sind, die Mietzahlungen monatlich zu prüfen oder Zahlungsausfälle umgehend wahrzunehmen. Die Verantwortung liegt vielmehr beim Mieter, seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.
Da keine Anzeichen für ein bloßes Versehen vorlagen und der Vermieter keine Pflicht zur Schadensminderung verletzt hatte, wurde der Mieter zur Erstattung der Anwaltskosten verurteilt. Diese stellen nach Auffassung des Gerichts einen berechtigten Schadensersatzanspruch gemäß § 286 Abs. 1 BGB dar.
Das Urteil hat praktische Auswirkungen für beide Parteien des Mietverhältnisses:
Ein unbeabsichtigter Mietrückstand kann rasch zu gravierenden rechtlichen Folgen führen – bis hin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Wer frühzeitig handelt und transparent ist, kann jedoch in der Regel größere Schwierigkeiten vermeiden. Ich als Rechtsanwalt im Mietrecht erkläre, welche Schritte Mieter nun unternehmen sollten.
Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Mietrecht, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten sind, und helfe Ihnen, Ihr Mietverhältnis abzusichern. Lassen Sie sich jetzt beraten: Ich prüfe Ihre Situation, erstelle rechtssichere Ratenvereinbarungen und verhindere unnötige Kündigungen oder Räumungsklagen.
Wiederholte Mietrückstände zählen zu den häufigsten Gründen, die Vermieter zur Kündigung bewegen. Wenn ich als Vermieter mit zahlungsunzuverlässigen Mietern konfrontiert werde, kann ich verschiedene rechtliche Schritte einleiten – von der Mahnung bis hin zur Räumungsklage. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten im Mietrecht.
Jetzt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Ich als Rechtsanwalt für Mietrecht unterstütze Vermieter bei Zahlungsverzug, Kündigung und Räumungsverfahren – zügig, wirkungsvoll und bundesweit.
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