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Rechtsanwalt Forderungs- und Inkassorecht Berlin

Mit fundiertem Immobilienrecht schaffen wir Klarheit, Sicherheit und Vertrauen zwischen Bauträger und Erwerber.

Ihr fähiger Ansprechpartner im Bereich des Forderungs- und Inkassorechts

Im Privatkunden- sowie im B2B-Bereich (Business-to-Business) können ausbleibende Zahlungen von Gläubigern zur Insolvenz führen. Die Kreditversicherungsgruppe Allianz-Trade hat rund 2.500 Unternehmen zu den Exportaussichten 2022 befragt: 93 % der Befragten betrachten mögliche Zahlungsausfälle als Risiko. 58 % erwarten eine Zunahme an Zahlungsausfällen. Denn Umsätze allein garantieren noch keine stabile Liquiditätssituation. In der Praxis ist es häufig der Fall, dass viele Kunden eine erhaltene Rechnung zunächst nicht begleichen und dadurch in Zahlungsverzug geraten. Ein solcher Zahlungsausfall kann für viele Unternehmen den finanziellen Ruin zur Folge haben. Es müssen Umsätze erzielt und die Liquidität gesichert werden, um nicht trotz hoher Umsätze in einen Liquiditätsengpass und somit in die Insolvenz zu geraten. Ein Forderungseinzug ermöglicht es mir, ausstehende Geldforderungen schnell und effizient einzutreiben.

Forderungs- und Inkassorecht – was steckt dahinter?

Das Rechtsgebiet des Forderungs- und Inkassorechts beschäftigt sich mit der Durchsetzung von (Geld-)Forderungen, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet, da die meisten Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sind. Weitere relevante Bestimmungen für den Bereich des Forderungseinzugs und Inkassorechts sind unter anderem in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) sowie im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verankert.
Trotz wiederholter Aufforderungen sind Ihre Schuldner nicht bereit, offene Rechnungen zu begleichen? Kontaktieren Sie mich, Ihren Rechtsanwalt für Forderungs- und Inkassorecht! Ich setze mich für Ihre Interessen ein.

Aufbau und Vorgehensweise im Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement beinhaltet verschiedene wesentliche Aspekte wie die Überwachung, Analyse und Optimierung von Forderungen sowie die Festlegung von Zahlungsbedingungen und -vereinbarungen. In diesem Zusammenhang spielen Inkassoverfahren eine zentrale Rolle. Bei einem Inkassoverfahren beauftrage ich als Gläubiger einen Dritten, den sogenannten Inkassodienstleister, mit der Eintreibung einer offenen Forderung beim Schuldner. Wenn der Kunde eines Unternehmens seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kann ich ein Inkassoverfahren gegen ihn einleiten.
Das Inkassoverfahren stellt eine gezielte Maßnahme dar, um säumige Schuldner zur Begleichung ihrer Schulden zu bewegen und somit den Forderungsausfall zu minimieren. Indem ich einen erfahrenen Inkassodienstleister beauftrage, wird die professionelle Durchführung des Inkassoverfahrens sichergestellt. Der Inkassodienstleister besitzt spezialisiertes Know-how sowie die rechtlichen Mittel, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Durch eine sorgfältige Überwachung des Inkassoprozesses und den Einsatz geeigneter Strategien und Maßnahmen können im Inkassoverfahren positive Ergebnisse erzielt werden. Mein Ziel ist es, offene Forderungen zeitnah und effizient einzutreiben, um die finanzielle Stabilität sicherzustellen. Das Inkassoverfahren ist somit ein effektives Instrument im Rahmen eines umfassenden Forderungsmanagements. Es kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgeführt werden, abhängig von der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Gläubigers.

Das Inkassoverfahren: Wie gestaltet sich der Ablauf?

Wenn ein Schuldner auf offene Forderungen (z. B. eine unbezahlte Rechnung) trotz Mahnung nicht reagiert, kann ich als Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt werden.
Bei einem Forderungseinzug mache ich einen fälligen und durchsetzbaren Anspruch geltend. In der Praxis kann dies beispielsweise durch das Lastschriftverfahren oder andere Zahlungsformen erfolgen. Der Forderungseinzug kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen. Im Rahmen des Inkassoverfahrens prüfe ich die Forderungen und sende gegebenenfalls eine Mahnung an den Schuldner.

Letzte Möglichkeit: Zwangsvollstreckung

Wenn der säumige Schuldner eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhält, hat er die Möglichkeit, Einwände gegen die Forderung zu erheben. Kommt der Schuldner seiner Zahlungspflicht weiterhin nicht nach, leite ich Mahn- und Vollstreckungsbescheide ein. Sollte der Gläubiger weiterhin nicht zahlen, kann es zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher oder – im schlimmsten Fall – zur Pfändung seines verwertbaren Eigentums kommen.
Sofern weder ein Vollstreckungsbescheid noch ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, ist weder das Inkassounternehmen noch ich berechtigt, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ohne den entsprechenden Bescheid oder Schufa-Einträge angedroht werden, sollte die Inkassoaufsicht eingeschaltet werden.

Der Schuldner leistet Zahlungen – Diese Gebühren fallen an

Sobald der Schuldner bereit ist, seine offenen Forderungen zu begleichen, kann ich mit ihm Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren. Dabei muss der Rechnungsbetrag auf mein Konto überwiesen werden. Dieser Betrag wird dann später an den Gläubiger weitergeleitet. Zudem trägt der Schuldner die Mahnkosten, die Kosten für meine Beauftragung sowie alle weiteren Kosten, die durch den Einzug entstanden sind. Die Inkassokosten belaufen sich jedoch lediglich bis zu der Höhe, die mir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zustehen würde.

Benötigen Sie eine zuverlässige und zügige Methode, um Ihre Schulden einzutreiben? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir als Ihrem Rechtsanwalt für Inkasso auf! Ich unterstütze Sie und Ihr Unternehmen!

Warum ich als Anwalt für Inkasso die bessere Wahl bin

Für die Eintreibung von Schulden können verschiedene Stellen beauftragt werden. Gläubiger haben die Möglichkeit, sich an ein Inkassounternehmen zu wenden oder einen Rechtsanwalt für den Einzug der Forderungen zu beauftragen. Inkassounternehmen dürfen nur als solche tätig werden, wenn sie die Registrierungsvoraussetzungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfüllen. Dies bedeutet, dass sie über die erforderliche Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen müssen. Darüber hinaus verlangt das Gesetz besondere Sachkunde in den für die Inkassotätigkeit relevantesten Rechtsgebieten, insbesondere im Bürgerlichen Recht sowie im Handels- und Zivilprozessrecht. Zudem dürfen Inkassounternehmen nur unbestrittene Forderungen eintreiben.
Die Beauftragung einer Kanzlei hingegen bietet Gläubigern zahlreiche Vorteile. Ein Rechtsanwalt kann auch dann tätig werden, wenn die Forderung bestritten wird. Außerdem ist es einem Rechtsanwalt – im Gegensatz zu einem Inkassobüro – gestattet, das Verfahren sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu führen. Zudem erhält der Gläubiger im Erfolgsfall die vollständige Forderung. Bei einem Inkassounternehmen hingegen muss eine Erfolgsbeteiligung von der Forderung abgezogen werden.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Inkasso und Forderungseinzug

Haben Sie bereits alles unternommen, um Ihre Forderung einzutreiben? Ich als Rechtsanwalt unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im Gegensatz zu möglicherweise unseriösen Inkassounternehmen biete ich Ihnen kompetente und optimierte Rechtsberatung. Aufgrund meiner langjährigen praktischen Erfahrung bin ich mit den Herausforderungen des Forderungseinzugs bestens vertraut und kann Ihnen professionelle Unterstützung bieten. Meine Arbeit zeigt deutlich: Ich erreiche zeitnah die Eintreibung von Geldforderungen und entwickle eine detaillierte Strategie, um hohe Erfolgschancen zu gewährleisten. Mein Fokus liegt auf dem außergerichtlichen Weg als bevorzugte Lösungsstrategie. Dadurch ermögliche ich Zeit-, Kosten- und Stressersparnis durch individuelle Vereinbarungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen. Falls erforderlich, bin ich jedoch auch bereit, Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Dabei bin ich nicht an einen Ort gebunden, sondern kann bundes- und europaweit Ihre Forderungen einziehen.

Ich übernehme sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung für Sie. Kontaktieren Sie mich jetzt für hohe Erfolgschancen in Ihrem Inkassoverfahren oder Forderungseinzug!

Im Bereich des Inkasso- und Forderungsrechts biete ich folgende Dienstleistungen an.

Meine Tätigkeit für Sie umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Forderungsmanagement
    • Ich behalte den Überblick und halte Sie auf dem Laufenden
  • Mahnverfahren
    • gerichtlich und außergerichtlich
  • Zwangsvollstreckung
    • schnell und rechtssicher
  • Strategie gegen zukünftige Zahlungsausfälle
    • Ich unterstütze Sie bei der Entwicklung neuer Strategien
Wenn Ihr Schuldner die Zahlung ablehnt, obwohl ich ihn bereits mehrfach abgemahnt habe, kann ein Rechtsanwalt unterstützen. Die Dienstleistungen umfassen die Zahlungsaufforderung durch einen Mahnbescheid, Klagen und die gerichtliche Zwangsvollstreckung bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen im Rahmen der Schuldnerinsolvenz.
Beim Einzug einer Forderung mache ich Ihren fälligen und durchsetzbaren Anspruch geltend. In der Praxis kann dies beispielsweise durch das Lastschriftverfahren erfolgen. Der Forderungseinzug kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgeführt werden.
Inkassounternehmen genießen häufig einen schlechten Ruf. Damit ich jedoch tätig werden kann, muss ich zunächst nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein und darf nur unbestrittene Forderungen einziehen. Zudem bin ich verpflichtet, im Erfolgsfall Gebühren an das Inkassounternehmen zu entrichten.
Eine bestrittene Forderung bezeichnet eine Forderung, gegen die ein Einwand erhoben wird. Sofern kein Vertrag oder keine rechtliche Verpflichtung vorliegt, habe ich die Möglichkeit, die Forderung zu bestreiten. Ist eine Forderung bestritten, bleibt der gerichtliche Forderungseinzug, einschließlich Zwangsvollstreckungsverfahren, bestehen.
Ein Rechtsanwalt für Inkasso ist notwendig, wenn der Gläubiger bereits sämtlichen Aufwand betrieben hat, um seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Als Rechtsanwalt im Inkassorecht übernehme ich die konsequente und zeitnahe Beitreibung von Forderungen und sorge dafür, dass die Gläubiger ihr Recht erhalten. Darüber hinaus kann ich auch andere Aufgaben wahrnehmen. So übernehme ich sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Beitreibung von Forderungen für das Unternehmen.
In der Regel wird zu Beginn ein außergerichtliches Mahnverfahren angestrebt. Der Schuldner erhält zunächst eine Zahlungsaufforderung. Ignoriert er diese, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und ihm wird ein Mahnbescheid zugestellt. Kommt er auch diesem nicht nach, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Der Forderungseinzug ist nicht immer aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, insbesondere wenn der Kunde zahlungsunfähig ist. Ich sehe jedoch hohe Erfolgschancen, wenn bereits erfolgreich der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens beschritten wurde, denn für titulierte Forderungen gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, die Kosten für meinen Rechtsbeistand an den Schuldner, der sich im Zahlungsverzug befindet, durch eine Schadensersatzforderung weiterzugeben. Allerdings trägt der Gläubiger das Risiko: Sollte der Schuldner nicht in der Lage sein, zu leisten (z. B. aufgrund von Zahlungsunfähigkeit), bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen.
Ein Unternehmen ist rechtlich verpflichtet, zunächst eine Zahlungserinnerung zu versenden. In der Regel wird damit auch eine Frist zum Begleichen der Rechnung mitgeteilt. Sollte die Zahlung ausbleiben, kann ich ein Mahnschreiben versenden. Wenn die Kunden daraufhin nicht zahlen, habe ich die Möglichkeit, einen Anwalt zu beauftragen.
Wenn ich ein Inkassounternehmen beauftrage, entstehen höhere Kosten, da der Schuldner nur im Erfolgsfall die gesamten Kosten übernimmt. Zudem muss ich, selbst bei Erfolg, einen Teilwert an das Unternehmen zahlen. Der Wert des gerichtlichen Verfahrens hängt zudem von der Höhe der Forderung ab.

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