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Ihre Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
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9:00 – 16:00 Uhr
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Im Vertragsrecht sind alle rechtlichen Bestimmungen enthalten, die mit Verträgen in Verbindung stehen. Allerdings ist das Vertragsrecht nicht einheitlich strukturiert. Besondere Vorschriften gelten insbesondere in speziellen Konstellationen, wie etwa bei Verträgen zwischen Unternehmen, im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder bei internationalen Vertragsbeziehungen. Das Rechtsgebiet lässt sich jedoch grob in drei Bereiche unterteilen:
Fragen zum Zustandekommen des Vertrags, einschließlich des Vertragsschlusses und der Vertragsgestaltung
Regelungen zur Vertragsabwicklung, die die Erfüllung der einzelnen Vertragsinhalte betreffen.
Vorschriften zu den Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen, einschließlich der Bestimmungen zu Verboten und Vertragsstrafen.
Die Grundlage: Ein Vertrag
Der Vertrag stellt den zentralen Anknüpfungspunkt im Vertragsrecht dar, für den alle Regelungen im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert sind. Diese allgemeinen Bestimmungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich der besonderen Verträge im Schuldrecht und der dinglichen Verträge im Sachenrecht. Darüber hinaus gibt es spezifische Gesetze für Händler, wie das Handelsgesetzbuch (HGB), sowie für Aktiengesellschaften, wie das Aktiengesetz (AktG).
Ein Vertrag entsteht, wenn sich mindestens zwei Parteien durch übereinstimmende Willenserklärungen einigen. Diese Einigung muss jedoch nicht zwingend schriftlich erfolgen; sie kann auch mündlich oder konkludent zustande kommen. Es ist jedoch ratsam, Verträge schriftlich abzuschließen, um die spätere Beweisführung zu erleichtern. Die Vertragsparteien müssen in jedem Fall geschäftsfähig sein, was von der Volljährigkeit abhängig ist. Minderjährige können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Verträge abschließen, während geistige Krankheiten die Geschäftsfähigkeit einschränken können.
Sollte eine Vertragspartei nicht geschäftsfähig sein oder andere Hindernisse vorliegen, kann ich die Parteien vertreten. Der Stellvertreter schließt dann den Vertrag für und gegen den Vertretenen ab.
Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Vertragsgestaltung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich berate Sie und erstelle Ihren Vertrag, um rechtliche Risiken durch klare Regelungen zu vermeiden.
Ein Vertrag begründet ein Schuldverhältnis, das durch Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geprägt ist. Im Fall des Brötchenkaufs ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu begleichen, während ihm das Recht auf die Übergabe eines Brötchens zusteht. Durch die Privatautonomie haben die Parteien die Freiheit, zu entscheiden, ob und wie sie sich vertraglich binden möchten. Der genaue Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die Vereinbarung der Vertragsparteien festgelegt, gemäß der Vertragsfreiheit. Der Gesetzgeber hat jedoch im Besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmte Vertragstypen definiert, an denen ich mich orientieren kann. Dazu zählen:
Veräußerungsverträge wie Kauf, Tausch und Schenkung
Gebrauchsüberlassungsverträge wie Miete, Pacht, Leihe und Darlehen
Dienstleistungs- und Herstellungsverträge wie Dienst, Werk und Geschäftsbesorgung
Sicherungsverträge wie Bürgschaft, Anerkenntnis und Vergleich.
Je nach Vertragsart gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Erfüllung. Ein Kaufvertrag wird beispielsweise durch die Übergabe des Kaufgegenstands erfüllt, während ein Werkvertrag durch die Fertigstellung des Werks erfüllt wird. Die Parteien können jedoch hinsichtlich Zeit und Ort der Leistungserbringung beliebig abweichen.
Haben Sie komplizierte Vertragskonstellationen? Wenn mehrere Verträge miteinander verknüpft sind, kann es herausfordernd sein, den Überblick über die eigenen vertraglichen Rechte und Pflichten zu behalten. Kontaktieren Sie mich jetzt, um Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -analyse zu erhalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Einige Vereinbarungen können als ungültig erachtet werden, insbesondere wenn der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (insbesondere gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) im Falle von „Schwarzarbeit“) oder wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht wirksam sind. Die AGB-Rechtsprechung findet Anwendung, sobald vorformulierte Vertragsbedingungen in einen Vertrag integriert werden. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn sie eine Partei unangemessen benachteiligen. Dies ist besonders relevant im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch einen Katalog von unzulässigen Klauseln erstellt.
Nicht erfüllte Vereinbarungen: Was bei Leistungsstörungen zu berücksichtigen ist
Vereinbarungen bezüglich Gegenständen
Die Regelungen des Sachenrechts sind ein wesentlicher Bestandteil des Zivilrechts und betreffen die Rechtsbeziehungen von Sachen, einschließlich deren Nutzung und Veräußerung. Wichtige Vorschriften dazu sind im BGB zu finden, ergänzt durch spezielle Gesetze wie das WEG. Hierbei werden bewegliche Sachen (z.B. Brötchen), unbewegliche Sachen (wie Grundstücke), grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohneigentum) sowie Rechte wie Nießbrauch und Pfand unterschieden. Diese unterliegen den sogenannten PASTA-Grundsätzen:
Publizität
Absolutheit
Spezialität
Typenzwang
Abstraktion
Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz
Es besteht ein Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Eigentum bezeichnet das Recht, eine Sache zu besitzen, während Besitz bedeutet, dass man sie tatsächlich in seinem Besitz hat. Beispielsweise kann der Sohn das Auto des Vaters fahren, somit hat er es in seinem Besitz, jedoch bleibt der Eigentümer der Vater, solange das Auto auf ihn zugelassen ist. Ebenso sollte beim Vertragsabschluss zwischen vertraglicher und dinglicher Einigung unterschieden werden. Wenn ich beispielsweise ein Brötchen beim Bäcker kaufe, werde ich nicht automatisch Eigentümer. Der Verkäufer muss es mir zunächst übergeben. Die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer hängen von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Dazu zählen insbesondere:
das Nießbrauchrecht
das Pfandrecht
das Anwartschaftsrecht
das Sicherungsrecht
das Hypothekenrecht
die Grundschuld
Verträge auf internationaler Ebene
In einer globalisierten Welt haben Verträge zunehmend einen internationalen Bezug. Die Rechtsordnung eines ausländischen Landes kann aus verschiedenen Gründen anwendbar sein, beispielsweise aufgrund der Herkunft der Vertragsparteien, dem Ort der Leistung oder anderen Gegebenheiten. Das internationale Privatrecht hat die Aufgabe, zu bestimmen, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Hierbei sind europäische Gesetze wie die Römischen Verträge (Rom I-III), die EuGVO/Brüssel-I-VO oder das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie internationales Recht wie das UN-Kaufrecht (CISG) zu berücksichtigen. Wenn die betroffenen Länder der Konvention beigetreten oder den bilateralen Vertrag ratifiziert haben, ist das internationale Recht direkt durchsetzbar. Es kann jedoch kompliziert werden, da formelle Regelungen und inhaltliche Bestimmungen möglicherweise verschiedenen Gesetzen unterliegen. Bei der Abwicklung von Verträgen können auch unterschiedliche Rechtsordnungen für einzelne Aspekte relevant sein. Dies erhöht das Haftungsrisiko erheblich.
Meine Beratung unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung im internationalen Handel, damit Sie optimal vorbereitet sind.
Wie läuft die rechtliche Durchsetzung ab?
Die Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen erfolgt im Rahmen eines Zivilprozesses, der vor den ordentlichen Gerichten stattfindet. Der Instanzenzug beginnt, abhängig vom Streitwert, vor dem Amtsgericht (AG) oder Landgericht (LG), gefolgt von den Oberlandesgerichten (OLG). Das höchste Zivilgericht ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Zivilprozess sind sowohl Kläger als auch Beklagter die Herren des Verfahrens und können dieses durch einen Vergleich vorzeitig beenden. Bei einem Urteil stehen mehrere Rechtsbehelfe wie Berufung und Revision zur Verfügung. Alternativ kann ein Streit auch außergerichtlich beigelegt werden, zum Beispiel durch ein Mahnverfahren oder die Einschaltung einer Schlichtungsstelle. Erhält der Kläger durch das Urteil einen vollstreckbaren Titel, ist dieser durch das Vollstreckungsverfahren durch staatliche Vollstreckungsorgane, wie beispielsweise den Gerichtsvollzieher, durchzusetzen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen benötigen oder eine ungerechtfertigte Forderung erhalten haben und einen Beschluss anfechten möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Ich habe aus meiner Erfahrung festgestellt, dass es in der Gerichtsbarkeit ständig zu Auseinandersetzungen über Verträge kommt. Kürzlich musste der Bundesgerichtshof (BGH) über die Geschäftspraxis mehrerer Banken entscheiden und urteilte, dass die Gebührenanpassung durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig ist. Somit haben Bankkunden das Recht auf Rückzahlung überhöhter Entgelte.
Der VW-Dieselskandal bleibt auch weiterhin ein kontroverses Thema. Mehrere Eigentümer von gebrauchten VW-Fahrzeugen hatten geklagt, aber der BGH entschied, dass ihre Ansprüche verjährt seien. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren war bereits vor Einreichung der Klage abgelaufen. Es war entscheidend, wann die einzelnen Kläger Kenntnis von ihrem Anspruch erlangten. Dabei muss zwischen Neuwagenkäufern und Gebrauchtwagenbesitzern unterschieden werden.
Falls Sie sich fragen, ob ein neues Grundsatzurteil auch auf Ihren Fall anwendbar ist oder Fragen zur Gültigkeit Ihrer bestehenden Verträge haben, kann ich Ihnen möglicherweise weiterhelfen.
Mein Tätigkeitsfeld im Zivilrecht umfasst die umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten dieses Rechtsgebiets. Angesichts der kontinuierlichen Anpassungen von Verordnungen, Reformen und Rechtsprechung gestaltet sich das Verwaltungsrecht häufig dynamisch und schwer nachvollziehbar. Ich biete Ihnen eine fundierte Beratung, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich abgesichert sind.
Generelle Aufgaben
Verträge auf ihre Wirksamkeit prüfen
Verträge erstellen
AGB formulieren und überprüfen
Vorgehen bei vertraglichen Pflichtverletzungen
Rechtslage bei Nichterfüllung von Verträgen klären
Schadenersatzansprüche prüfen
Verzugsschaden geltend machen
Vertretungsberechtigung prüfen
Vertragliche Sach- und Rechtsmängel geltend machen
Verträge rückabwickeln
Haftungsfragen bei Sachmängeln klären
Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung überprüfen
Herausgabeansprüche prüfen
Schuldrecht
Veräußerungsverträge
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Gebrauchsüberlassungsverträge
Mietvertrag
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Leihvertrag
Darlehen
Leasing
Leistung von Diensten und Herstellung von Gewerken
Dienstvertrag
Werkvertrag
Geschäftsbesorgungsvertrag
Sichernde Verträge
Bürgschaft
Anerkenntnis
Vergleich
Erstellung von AGB
Sachenrecht
Verfügungsvertrag
Familienrecht
Eheverträge
Partnerschaftsverträge
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Erbrecht
Testament
Erbvertrag
Wirksamkeit von Verträgen nach dem Tod
Finanzwesen
Finanzkontrakt
Kreditvertrag
Sicherungsvertrag
Versicherungsvertrag
Internationale Verträge
Meine Dienstleistungen im Bereich des Vertrags- und Zivilrechts unterstützen Sie dabei, das Beste aus Ihren Verträgen und anderen relevanten Bereichen herauszuholen. Sie müssen sich nicht selbst in die jeweiligen Sachverhalte vertiefen. Ich arbeite eng mit Ihnen zusammen und entwickle basierend auf Ihren Vorstellungen und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze die gewünschten Regelungen. So können Sie sicher sein, dass Sie das Optimum aus Ihren Verträgen und anderen Rechtsbereichen herausholen.
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