Rechtsanwaltskanzlei Schulze - Rechtssichere Lösungen für komplexe Bauprojekte - von der Vertragsgestaltung bis zur Übergabe

Rechtsanwalt Ärger mit der Hausbaufirma? Stellen Sie Ihr Bauprojekt mit uns rechtssicher fertig Berlin

Dienstleistung im Immobilienrecht

Probleme mit der Hausbaufirma? Lassen Sie mich Ihr Bauprojekt rechtssicher abschließen.

Sind Sie ein privater Bauherr oder Teil einer Bauherrengemeinschaft und haben mit einer größeren Hausbaufirma (Generalunternehmer) einen Vertrag über den Bau Ihres Eigenheims abgeschlossen? Doch nun geraten die Dinge ins Stocken: Die Hausbaufirma verzögert den Baufortschritt, notwendige Nacharbeiten erfolgen nicht, oder es gibt Streitigkeiten über zusätzliche Zahlungen? Dann sind Sie bei mir genau richtig.

Ich unterstütze private Bauherren und Bauherrengemeinschaften, die mit einer Hausbaufirma oder einem Generalunternehmer einen Vertrag über den Bau ihres Eigenheims geschlossen haben und mit Verzögerungen, Baumängeln oder unberechtigten Nachforderungen konfrontiert sind.

Insbesondere bei Bauprojekten mit einer Bausumme zwischen 300.000 und 1.000.000 EUR sind die finanziellen und emotionalen Belastungen immens, wenn die Baufirma ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Ich helfe Ihnen, Ihr Projekt wieder auf Kurs zu bringen – rechtssicher, strategisch und zielorientiert. Halten Sie bereits Bauverträge, Baupläne, Gutachten oder eine Fotodokumentation bereit? Das sind ideale Voraussetzungen, um Ihre Ansprüche gezielt durchzusetzen.

Ich prüfe Ihre Verträge, bewerte die rechtliche Situation und entwickle eine klare Strategie, um Ihre Interessen durchzusetzen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Erhebliche Bauverzögerungen: Meine Ansprüche als Bauherr

Wenn sich der Bau meines Eigenheims erheblich verzögert, kann das schnell kostspielig werden. Mietkosten, Finanzierungsausfälle oder Nutzungseinbußen sind typische Folgen. Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Hausbaufirma oder dem Bauträger rechtssicher durchzusetzen.

Wird die vereinbarte Fertigstellungsfrist nicht eingehalten, habe ich als Bauherr bei Bau- oder Bauträgerverträgen Anspruch auf Schadensersatz oder kann – bei erheblichem Verzug – sogar vom Vertrag zurücktreten.

Auch zusätzliche Kosten durch Bauverzögerungen, wie etwa Mietaufwand, Anwalts- oder Gutachterkosten, können erstattet werden.

Je früher ich handle, desto besser lassen sich finanzielle Schäden vermeiden. Besonders wichtig ist: Ich lasse meinen Bauvertrag am besten schon vor der Unterzeichnung prüfen, um spätere Streitigkeiten über Fristen, Nachträge oder Mängel zu vermeiden.

Sie sind privater Bauherr oder Teil einer Bauherrengemeinschaft und haben mit einer größeren Hausbaufirma (Generalunternehmer) einen Vertrag über den Bau eines Eigenheims abgeschlossen? Doch nun läuft alles schief: Die Hausbaufirma verzögert den Baufortschritt, Nacharbeiten bleiben aus oder es gibt Streit über zusätzliche Zahlungen? Dann sind Sie bei mir genau richtig.

Meine Kanzlei für Immobilienrecht unterstützt private Bauherren und Bauherrengemeinschaften, die mit einer Hausbaufirma oder einem Generalunternehmer einen Vertrag über den Bau ihres Eigenheims geschlossen haben und nun mit Verzögerungen, Baumängeln oder unberechtigten Nachforderungen konfrontiert sind.

Insbesondere bei Bauprojekten mit einer Bausumme zwischen 300.000 und 1.000.000 EUR sind die finanziellen und emotionalen Belastungen enorm, wenn die Baufirma ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Ich helfe Ihnen, Ihr Projekt wieder auf Kurs zu bringen – rechtssicher, strategisch und zielorientiert. Halten Sie bereits Bauverträge, Baupläne, Gutachten oder eine Fotodokumentation bereit? Perfekt – das sind die besten Voraussetzungen, um Ihre Ansprüche gezielt durchzusetzen.

Ich prüfe Ihre Verträge, bewerte die rechtliche Situation und entwickle eine klare Strategie, um Ihre Interessen durchzusetzen – außergerichtlich oder vor Gericht.

Erhebliche Mängel in der Bauausführung: Ihre Rechte als Bauherr.

Erhebliche Mängel bei der Bauausführung sind für viele Bauherren ein Albtraum – besonders, wenn das neue Eigenheim bereits bezahlt, aber noch nicht mängelfrei übergeben wurde. In solchen Fällen ist es entscheidend, schnell, strategisch und rechtlich fundiert zu handeln.

Zunächst ist es wichtig, meine vertraglichen Ansprüche genau zu kennen. Ob Bauvertrag oder Bauträgervertrag – das Baurecht sieht klare Regelungen zur Mängelbeseitigung, Nacherfüllung und Beweissicherung vor.

Dabei ist eine sorgfältige Dokumentation aller Mängel entscheidend: Bauabnahmeprotokolle, Fotos und der Austausch mit der Baufirma bilden die Grundlage für jedes rechtliche Vorgehen.

Oft ist es sinnvoll, frühzeitig einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, um die Mängel fachgerecht zu bewerten und gerichtsfeste Beweise zu sichern. Diese Gutachten sind meist Voraussetzung, um meine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen – sei es auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.

Ein professionelles, rechtlich abgestimmtes Vorgehen kann langwierige Streitigkeiten und finanzielle Verluste verhindern. Kontaktieren Sie mich, wenn Ihr Bauvorhaben von Mängeln betroffen ist. Ich prüfe Ihre Unterlagen, koordiniere die nächsten Schritte und setze Ihre Ansprüche effizient durch.

Sollte die Baufirma sich weigern, die Mängel zu beseitigen – das können Sie unternehmen.

Sie haben Baumängel entdeckt, doch die Baufirma bestreitet den Mangel oder verweigert die Nachbesserung? In solchen Fällen sollten Sie rasch und rechtlich abgesichert agieren, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Zunächst müssen Sie dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Sollte diese erfolglos verstreichen, kann je nach Einzelfall eine zweite oder dritte Frist notwendig sein. Weigert sich die Baufirma endgültig, den Mangel zu beheben, habe ich mehrere rechtliche Möglichkeiten:

Selbstständiges Beweisverfahren:

  • Ich beantrage beim Gericht ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten Bausachverständigen.
  • Dieser stellt fest, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und welche Kosten für die Beseitigung zu erwarten sind.
  • Das Verfahren ist oft schneller als eine Klage und kann bereits zu einer außergerichtlichen Einigung führen.

Klage auf Vorschusszahlung:

  • Wenn der Sachverständige den Mangel bestätigt, kann ich die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung als Vorschuss einklagen.
Grundlage ist meist ein bereits vorliegendes Gutachten.

Klage auf Kostenerstattung:

  • Habe ich den Mangel bereits auf eigene Kosten beseitigen lassen, kann ich diese Kosten vom Auftragnehmer zurückfordern.
  • Auch hier gilt: Eine sorgfältige Dokumentation und anwaltliche Unterstützung sind entscheidend.

Ich weise darauf hin, dass ich als Bauherr die Sachverständigen- und Anwaltskosten zunächst vorstrecken muss – diese können jedoch im Erfolgsfall erstattet werden.

Ein rechtssicheres Vorgehen ist besonders wichtig, da viele Baufirmen während laufender Verfahren insolvent werden. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft, Ansprüche zu sichern und Verzögerungen zu vermeiden.

Wenn Ihre Baufirma Mängel abstreitet oder sich weigert, diese zu beheben, sollten Sie umgehend handeln. Ich prüfe Ihren Bauvertrag, bewerte die Erfolgsaussichten und entwickle eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche – effizient, transparent und mit klarem Fokus auf Ihr Ziel: ein mängelfreies Bauwerk.

Bauabnahme – rechtliche Absicherung für Bauherren durch den Rechtsanwalt

Juristisch betrachtet wird der Bau eines Eigenheims als spezielle Form des Werkvertrags gemäß § 640 BGB eingeordnet. Der Bauherr ist verpflichtet, das Bauwerk abzunehmen – jedoch nur, wenn es im Wesentlichen mangelfrei ist. Eine voreilige oder unvollständige Abnahme kann gravierende Folgen nach sich ziehen:

  • Der Werklohn des Bauunternehmens wird fällig.

  • Das Risiko für Schäden und Mängel geht auf den Bauherrn über.

  • Die Beweislast für Baumängel liegt künftig beim Bauherrn.

  • Die Verjährung von Mängelansprüchen beginnt mit der Abnahme.

Daher sollte die Bauabnahme niemals ohne fachkundige Unterstützung stattfinden. Ein Sachverständiger kann verdeckte oder schwer nachweisbare Mängel identifizieren, während ich als Rechtsanwalt für Immobilien- und Baurecht die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfe und Sie davor bewahre, unbewusst auf Ansprüche zu verzichten.

Es gibt unterschiedliche Formen der Bauabnahme, die alle rechtliche Konsequenzen mit sich bringen:

  • Förmliche Abnahme: findet bei einem gemeinsamen Termin mit Protokoll statt.
    Ausdrückliche Abnahme: der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Leistung akzeptiert.

  • Stillschweigende Abnahme: der Bauherr zieht ein oder nutzt das Haus, ohne Mängel zu beanstanden.

  • Fiktive Abnahme (nach VOB/B): tritt ein, wenn auf das Abnahmeverlangen nicht reagiert wird.

Insbesondere die fiktive Abnahme ist tückisch – sie kann bereits zwölf Werktage nach Mitteilung eintreten, ohne dass eine tatsächliche Prüfung stattgefunden hat. Wer seine Rechte bewahren möchte, sollte daher umgehend rechtlichen Rat einholen, sobald eine Abnahmeerklärung angefordert wird.

Ich empfehle Ihnen, Ihre Bauabnahme frühzeitig anwaltlich begleiten zu lassen – am besten vor der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder dem Einzug in Ihr neues Zuhause. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine rechtliche Erstberatung, um Ihre Rechte abzusichern.

Unzulässige Nachforderungen des Bauunternehmens – so setze ich mich richtig zur Wehr

Viele Bauherren machen die Erfahrung: Während der Bauphase erhebt die Baufirma plötzlich zusätzliche Ansprüche, da angeblich „Mehrleistungen“ erbracht worden sind. Häufig handelt es sich dabei um unrechtmäßige Nachträge, die weder im Bauvertrag festgelegt noch rechtlich fundiert sind.

Im Grunde darf der Bauunternehmer nur dann eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn ich als Bauherr die Mehrleistung ausdrücklich oder stillschweigend angeordnet habe. Fehlt eine solche Anordnung, besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung.

Selbst bei einem Pauschalvertrag kann die Pflicht zur Vergütung entstehen – jedoch nur, wenn die Leistung nicht bereits im ursprünglichen Bausoll enthalten war.

So kann ich unberechtigte Forderungen abwehren:

  • Prüfung der fehlenden Anordnung:

    • Wurde die Nachtragsleistung tatsächlich beauftragt?

    • Ohne meine Zustimmung – entweder ausdrücklich oder konkludent – besteht kein Anspruch.

  • Ankündigungspflicht des Unternehmers:

    • Nach der VOB/B muss der Bauunternehmer vor Beginn der Arbeiten mitteilen, dass er eine zusätzliche Vergütung verlangt.

    • Fehlt diese Mitteilung, kann ich die Zahlung verweigern.

  • Genauer Prüfungsumfang der Leistungen:

    • Vergleiche die geforderten Leistungen mit dem ursprünglichen Vertrag.

    • Wenn die Arbeiten bereits Teil des vereinbarten Leistungsumfangs waren, ist keine Nachzahlung erforderlich.

  • Die Dokumentation ist entscheidend:

    • Halte alle Absprachen, Änderungen und Anordnungen schriftlich fest.

    • Eine sorgfältige Dokumentation hilft, unberechtigte Forderungen rechtssicher zurückzuweisen.

  • Vergütungshöhe hinterfragen:

    • Falls ein Anspruch besteht, muss sich die Höhe der Vergütung an der ursprünglichen Kalkulation orientieren.

    • Bitte lege mir eine nachvollziehbare Berechnung vor und prüfe diese gründlich.

Wenn Ihre Baufirma weitere Zahlungen verlangt, die Sie als unbegründet ansehen, sollten Sie nicht übereilt zahlen. Lassen Sie die Forderung von mir als Rechtsanwalt überprüfen, bevor Sie zustimmen.

Insolvenz der Hausbaufirma – rechtliche Unterstützung für Bauherren durch einen Rechtsanwalt

Wenn meine Hausbaufirma in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder Insolvenz anmeldet, steht mein Bauprojekt und damit eine beträchtliche Investition auf dem Spiel. Ich als privater Bauherr sehe mich in dieser Situation oft mit Stillstand, unklaren Ansprüchen und finanziellen Risiken konfrontiert.

Wer frühzeitig reagiert, kann rechtliche und finanzielle Nachteile vermeiden. Typische Warnzeichen sind:

  • Wiederholte Baustopps oder erhebliche Bauzeitverzögerungen

  • Forderungen nach Vorschüssen oder überhöhten Abschlagszahlungen

  • Unbezahlte Subunternehmer oder fehlende Materiallieferungen

  • Abtransport von Baustoffen von der Baustelle

  • Schlechte Erreichbarkeit der Bauleitung oder Geschäftsführung

  • Subunternehmer bieten an, bei Direktzahlung weiterzuarbeiten

Sobald eines dieser Anzeichen auftritt, sollte ich unverzüglich anwaltliche Unterstützung durch einen im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Sofortmaßnahmen bei drohender oder eingetretener Insolvenz:

  • Tätigen Sie keine Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen. Überzahlungen an eine insolvente Hausbaufirma sind meist verloren – im Insolvenzverfahren erhalten Gläubiger durchschnittlich nur einen Bruchteil ihres Geldes zurück.

  • Dokumentieren Sie den aktuellen Stand der Bauarbeiten durch einen unabhängigen Bausachverständigen. Diese Nachweise sind entscheidend, um meine Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter zu belegen.

  • Gemeinsam mit einem Anwalt sollte ich prüfen, ob ich den Werkvertrag noch vor Insolvenzeröffnung kündigen kann. Nach Eröffnung des Verfahrens entscheidet der Insolvenzverwalter, ob das Bauprojekt fortgeführt oder beendet wird.

  • Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei gravierenden Pflichtverletzungen – etwa Stillstand der Baustelle oder Leistungsverzug – zulässig. Sie sollte stets anwaltlich geprüft werden, um keine doppelten Zahlungsverpflichtungen auszulösen.

  • Insolvenzstatus prüfen: zum Beispiel unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte als Bauherr zu wahren und Ihr Bauprojekt trotz Insolvenz erfolgreich weiterzuführen.

Insolvenzrisiko des Bauträgers – frühzeitig schützen

Die Insolvenz eines Hausbaufirma oder eines Bauträgers während der Bauphase kann für Bauherren erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen. Besonders riskant wird es, wenn bereits geleistete Zahlungen nicht durch den Baufortschritt abgesichert sind. Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert zwar den Eigentumsanspruch, bietet jedoch keinen Schutz vor finanziellen Einbußen bei unfertigen Bauprojekten.

Zusätzlichen Schutz bieten Fertigstellungsgarantien oder Bauträgerversicherungen, die im Falle einer Insolvenz eine Fertigstellung oder Rückzahlung zusichern können. Da es keine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt, sollten Bauherren bereits vor der Vertragsunterzeichnung überprüfen, ob der Bauträger entsprechende Sicherheiten bereitstellt.

Ich unterstütze Sie dabei, Bauträgerverträge rechtssicher zu gestalten, Zahlungen an den tatsächlichen Baufortschritt zu koppeln und Ihr Bauvorhaben bestmöglich abzusichern.

Ich empfehle Ihnen, Ihren Bauträgervertrag vor der Unterschrift sorgfältig zu überprüfen – für optimale Sicherheit beim Bau Ihres Hauses.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Individuelle Rechtsberatung für Bauherren – Ihr zuverlässiger Partner bei Schwierigkeiten mit der Hausbaufirma.

Sie haben Ihren Traum vom Eigenheim verwirklicht und mit einer Hausbaufirma oder einem Generalunternehmer einen Vertrag über den Bau Ihres Hauses abgeschlossen – doch jetzt tauchen unerwartete Probleme auf? Ihr Bauvorhaben verzögert sich, die Bauausführung weist erhebliche Mängel auf oder das Unternehmen erhebt plötzlich unberechtigte Nachforderungen? In einigen Fällen droht sogar die Insolvenz der Hausbaufirma – und das Bauprojekt kommt zum Stillstand.

In dieser Situation stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Immobilienrecht zur Seite. Meine Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, private Bauherren und Bauherrengemeinschaften in allen Phasen ihres Bauvorhabens zu unterstützen – von der Prüfung des Vertrags über die Durchsetzung von Werklohn- und Mängelansprüchen bis hin zur rechtssicheren Bauabnahme oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wenn sich Ihr Projekt noch in der Bauphase befindet oder erst kürzlich abgeschlossen wurde, sind Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten besonders vielfältig. Ich helfe Ihnen dabei, Gewährleistungsfristen zu wahren, Beweise ordnungsgemäß zu sichern und finanzielle Risiken zu minimieren.

Auf Basis von Bauverträgen, Plänen, Fotos oder Schriftwechseln sowie Gutachten entwickle ich eine individuelle Strategie, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.

So gestaltet sich die Beratung

  • Erstkontakt und Situationsanalyse: Sie schildern mir telefonisch oder per E-Mail Ihr Anliegen. Ich vereinbare zeitnah einen Termin für eine umfassende Erstberatung.

  • Erstberatung: Ich prüfe Ihre Unterlagen, bewerte Ihre rechtliche Lage und erkläre Ihre Handlungsoptionen.

  • Analyse und Strategie: Ich entwickle einen klaren, wirtschaftlich sinnvollen Weg, um Ihr Ziel zu erreichen.

  • Interessenvertretung: Ich übernehme die Verhandlungen mit der Hausbaufirma und setze Ihre Rechte außergerichtlich oder gerichtlich durch.

  • Begleitende Beratung: Ich stehe Ihnen während des gesamten Bauprozesses zur Seite – von der Mängeldokumentation bis zum Abschlussgespräch.

Warten Sie nicht, bis die Situation außer Kontrolle gerät. Je früher ich rechtliche Unterstützung hinzuziehe – idealerweise noch während der Bauphase oder vor der Abnahme – desto besser kann ich Ihre Ansprüche sichern und finanzielle Verluste vermeiden.

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn es zu Verzögerungen beim Baufortschritt kommt, empfehle ich Ihnen, zunächst eine schriftliche Frist zur Fertigstellung zu setzen. Sollte die Hausbaufirma weiterhin untätig bleiben, habe ich die Möglichkeit, Schadensersatz wegen Bauverzugs geltend zu machen oder gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht setze ich Ihre Ansprüche durch.

Setzen Sie der Hausbaufirma eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Sollte sie nicht reagieren oder sich weigern, den Mangel zu beheben, habe ich die Möglichkeit, den Werklohn zu mindern, den Mangel auf Kosten der Firma beheben zu lassen oder gerichtliche Schritte einzuleiten.

Wenn die Hausbaufirma unerwartet zusätzliche Zahlungen oder Nachträge verlangt, sollten Sie diese Forderung nicht übereilt begleichen. Häufig sind Nachträge nicht vertraglich festgelegt oder fehlerhaft berechnet. Lassen Sie den Bauvertrag sowie die Nachtragsforderung von mir prüfen, bevor Sie eine Zahlung vornehmen.

Im Falle einer Insolvenz der Hausbaufirma sollten Sie umgehend alle Zahlungen einstellen und die Baustelle dokumentieren. Ich werde prüfen, ob Sie vom Vertrag zurücktreten können oder wie Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Zudem kann der Schutz durch eine Fertigstellungsbürgschaft oder Auflassungsvormerkung von entscheidender Bedeutung sein.

Fordern Sie eine Fertigstellungsgarantie oder Bürgschaft an und verknüpfen Sie Zahlungen eng mit dem tatsächlichen Baufortschritt. Beachten Sie Bonitätsnachweise und lassen Sie die Hausbaufirma rechtlich überprüfen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.

Optimalerweise bereits vor der Unterzeichnung des Vertrags. Dadurch können Sie rechtliche Fallstricke, ungünstige Vertragsklauseln und finanzielle Risiken umgehen. Spätestens bei Bauverzögerungen, Mängeln oder Konflikten sollten Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Ja, wenn erhebliche Mängel vorhanden sind, habe ich das Recht, die Bauabnahme abzulehnen. Ich kann Ihnen helfen, den Mangel rechtssicher zu dokumentieren und Fristen zur Behebung zu setzen.

Selbst nach der Abnahme stehen Ihnen Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt üblicherweise fünf Jahre ab der Bauabnahme. Es ist entscheidend, dass Mängel unverzüglich angezeigt werden.

Erstellen Sie Fotos, Videos und schriftliche Protokolle und sichern Sie die Aussagen von Zeugen oder Gutachten. Eine umfassende Dokumentation bildet die Basis, um Mängel rechtlich erfolgreich durchzusetzen.

Ja, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen – wie beispielsweise bei gravierenden Pflichtverletzungen, Stillstand der Baustelle oder Verzögerungen. Eine Kündigung sollte niemals ohne anwaltliche Überprüfung durchgeführt werden, um hohe Folgekosten und Vertragsstrafen zu verhindern.

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