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Rechtsanwalt Entschädigung und rechtliche Ansprüche bei Bauverzögerungen Berlin

Dienstleistung im Immobilienrecht

Entschädigung und rechtliche Ansprüche bei Bauverzögerungen

Der Traum vom Eigenheim kann rasch ins Wanken geraten, wenn der Bau länger dauert als ursprünglich vorgesehen. Bauverzögerungen führen nicht nur zu Ärger und zusätzlichen Kosten, sondern oftmals auch zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht unterstütze ich private Bauherren und Bauherrengemeinschaften, wenn Hausbaufirmen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten. Ich prüfe Ihre Ansprüche, setze Ihre Rechte durch und helfe Ihnen dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Wann liegt eine Bauverzögerung vor?

Eine Bauverzögerung liegt vor, wenn der vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin überschritten wird oder das Bauunternehmen die Arbeiten nicht innerhalb einer angemessenen Frist abschließt. Fehlt im Vertrag ein konkretes Datum, ist das Bauunternehmen dennoch verpflichtet, die Bauleistung ohne schuldhafte Verzögerung zu erbringen.

Verzögerungen, die durch widriges Wetter, Materialengpässe oder behördliche Auflagen verursacht werden, müssen im Einzelfall beurteilt werden. Entscheidend ist hierbei, ob die Hausbaufirma für die Verzögerung verantwortlich ist.

Wer trägt die Verantwortung für den Bauverzug?

Nicht jede Verzögerung ist automatisch der Hausbaufirma anzulasten. In der Praxis können verschiedene Ursachen in Betracht gezogen werden – wie beispielsweise Planungsfehler, mangelhafte Koordination von Subunternehmern, verspätete Lieferungen oder zusätzliche Wünsche des Bauherrn. Ich prüfe im Detail, welche Partei für den Verzug verantwortlich ist, und entwickle auf dieser Grundlage eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Welche Ansprüche stehen Bauherren bei Verzögerungen im Bauprozess zu?

Wenn die Fertigstellungsfrist überschritten wird, habe ich als Rechtsanwalt die Möglichkeit, für Bauherren gemäß §§ 280, 286 BGB Schadensersatz einzufordern. Dazu gehören unter anderem Mietkosten, Finanzierungszinsen, Rechtsanwaltskosten oder Ausgaben für Übergangswohnungen. Auch ein Rücktritt vom Bauvertrag kann in Betracht gezogen werden, wenn der Unternehmer trotz Fristsetzung nicht liefert. Ich berechne die Höhe Ihrer Ansprüche und übernehme die rechtssichere Durchsetzung gegenüber der Hausbaufirma.

Mahnung und Fristsetzung – rechtliche Grundlagen

In vielen Fällen ist es erforderlich, eine Mahnung mit Fristsetzung auszusprechen, um den Unternehmer in Verzug zu setzen. Wenn die vertragliche Fertigstellungsfrist überschritten wird, sollte ich den Unternehmer schriftlich auffordern, die Arbeiten innerhalb einer festgelegten Frist abzuschließen.

Falls diese Mahnung erfolglos bleibt, kann ich Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe geltend machen. In bestimmten Fällen – wie beispielsweise bei einer ausdrücklichen Terminvereinbarung – tritt der Verzug automatisch ein, ohne dass eine Mahnung notwendig ist.

Schadensersatz anstelle oder zusätzlich zur Leistung

Bauherren können wählen, ob sie Schadensersatz neben der Leistung oder anstelle der Leistung fordern möchten. Im ersten Fall bleibt der Anspruch auf Fertigstellung bestehen, während beim Schadensersatz „statt der Leistung“ das Vertragsverhältnis beendet werden kann.

Welche Option im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Bauphase, der wirtschaftlichen Situation des Bauunternehmens und dem bisherigen Fortschritt der Bauarbeiten ab. Ich prüfe die Möglichkeiten sorgfältig und empfehle das Vorgehen mit der besten Erfolgsaussicht.

Vertragsstrafe als Mittel zur Druckausübung

Eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe stellt ein effektives Instrument dar, um Bauunternehmen zur fristgerechten Fertigstellung zu motivieren. Sie kann auch in Anspruch genommen werden, selbst wenn kein konkreter Schaden entstanden ist – vorausgesetzt, sie wurde im Bauvertrag gültig festgelegt. Ich überprüfe bestehende Vertragsstrafenklauseln oder entwerfe rechtssichere Bestimmungen für zukünftige Bauprojekte, damit Sie als Bauherr bestmöglich geschützt sind.

Warum es wichtig ist, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen

Wer frühzeitig handelt, kann hohe Ausgaben verhindern. Schon vor der Unterzeichnung des Bauträger- oder Bauvertrags sollten Bauherren die Vertragsbedingungen von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Auf diese Weise lassen sich problematische Klauseln, unklare Fristen oder fehlende Sicherungsmechanismen rechtzeitig identifizieren. Sollte es dennoch zu einer Bauverzögerung kommen, stehe ich Ihnen von der Beweissicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtliche Unterstützung für Bauherren und Bauherrengemeinschaften – Ihr verlässlicher Ansprechpartner im Immobilienrecht.

Der Bau eines Eigenheims stellt ein bedeutendes Projekt dar – sowohl rechtlich als auch finanziell. Bei Bauverzögerungen, Mängeln oder Konflikten mit der Hausbaufirma sehen sich Bauherren häufig mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Ich, als Rechtsanwalt für Immobilienrecht, unterstütze private Bauherren und Bauherrengemeinschaften während der gesamten Bauphase – von der Prüfung der Verträge bis zur erfolgreichen Abnahme.

  • In unserem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihre Situation – sei es in Bezug auf Verzögerungen, Mängel oder Nachforderungen seitens der Hausbaufirma.

    • Ich prüfe Ihre Unterlagen, erläutere Ihre rechtlichen Möglichkeiten und bespreche das weitere Vorgehen.

    • Dabei erhalten Sie eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten sowie eine transparente Kostenaufklärung.

  • Ich überprüfe Ihre Bauverträge, Zahlungspläne und die Korrespondenz mit der Hausbaufirma.

    • Auf dieser Grundlage entwickle ich eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen durchzusetzen.

    • Sei es die Beseitigung von Mängeln, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Abwehr unberechtigter Forderungen.

  • Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit der Hausbaufirma oder dem Bauträger.

    • Dazu zählen Fristsetzungen, Mängelrügen, Verhandlungen und – falls erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    • So entlaste ich Sie und sorge für eine zügige Klärung Ihrer Angelegenheit.

  • Während des gesamten Bauprojekts stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

    • Ich prüfe Nachträge, bewerte neue Vereinbarungen und helfe dabei, rechtliche Risiken frühzeitig zu vermeiden.

    • Bei Bedarf arbeite ich eng mit Sachverständigen und Gutachtern zusammen, um Ihre Position zu stärken.

  • Die Bauabnahme ist ein entscheidender Moment.

    • Ich begleite Sie bei der Begehung, erstelle ein rechtssicheres Abnahmeprotokoll und dokumentiere Mängel.

    • So stelle ich sicher, dass Ihre Gewährleistungsansprüche erhalten bleiben und Sie keine Nachteile erleiden.

Wenn die Fertigstellungsfrist überschritten wird, können Bauherren gemäß §§ 280, 286 BGB Schadensersatz fordern. Dazu zählen unter anderem Mietkosten, Finanzierungszinsen, Rechtsanwaltskosten oder Ausgaben für Übergangswohnungen. Auch ein Rücktritt vom Bauvertrag kann in Betracht gezogen werden, wenn der Unternehmer trotz Fristsetzung nicht liefert. Ich berechne die Höhe Ihrer Ansprüche und übernehme die rechtssichere Geltendmachung gegenüber der Hausbaufirma.

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