Kontakt
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
Adresse
Schrockstraße 25
14165 Berlin
14165 Berlin
Öffnungszeiten
9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar
Der Erwerb einer Immobilie über einen Bauträger stellt für einen Käufer oftmals die größte finanzielle Entscheidung seines Lebens dar. Daher ist eine rechtlich fundierte Absicherung der Finanzierung sowie des gesamten Zahlungsprozesses von großer Bedeutung.
Beim Kauf von einem Bauträger werden bereits während der Bauphase hohe Geldsummen gezahlt – zu einem Zeitpunkt, an dem das Objekt häufig noch nicht fertiggestellt ist. An dieser Stelle greifen die gesetzlichen Schutzmechanismen für Käufer. Sie sollen sicherstellen, dass Zahlungen nicht verloren gehen und dass Bauprojekte nicht durch Insolvenzen, Verzögerungen oder Vertragsverstöße gefährdet werden.
Eine rechtliche Beratung zur Finanzierungs- und Zahlungssicherheit im Bauträgerrecht ist daher unerlässlich. Ich prüfe Bauträgerverträge, Zahlungspläne und Grundbuchabsicherungen im Detail, entwickle individuelle Strategien zur Risikominimierung und sorge dafür, dass Sie Ihr Bauvorhaben auf einer rechtssicheren finanziellen Grundlage realisieren können.
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) stellt eines der wesentlichen Schutzinstrumente für Käufer von Bauträgerimmobilien dar. Sie regelt, wann und in welcher Höhe Zahlungen an den Bauträger zulässig sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Erwerber nicht für Leistungen bezahlen, die noch nicht erbracht wurden.
Zahlungen dürfen ausschließlich in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baufortschritt gefordert werden. In der Regel werden die Beträge in bis zu sieben Teilraten unterteilt, die an klar definierte Bauabschnitte gebunden sind – wie beispielsweise den Beginn der Erdarbeiten, die Fertigstellung des Rohbaus, den Einbau von Fenstern und Türen oder die Herstellung der Bezugsfertigkeit.
Die erste Rate, die in der Regel bis zu 30 Prozent des Kaufpreises beträgt, darf erst angefordert werden, nachdem der Bauträgervertrag notariell beurkundet, die Baugenehmigung erteilt und die Baufreigabe erteilt worden sind. Außerdem muss die Eigentumsübertragung durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert sein.
Überprüfen Sie Ihren Zahlungsplan rechtzeitig. Ich als Rechtsanwalt für Immobilienrecht sorge dafür, dass alle Ratenregelungen nach der MaBV rechtskonform sind – bevor Sie finanzielle Verpflichtungen eingehen.
Ein weiterer wesentlicher Schutzmechanismus ist die zweckgebundene Verwendung der Zahlungen. Der Bauträger darf die erhaltenen Gelder ausschließlich für das vertraglich vereinbarte Bauvorhaben nutzen. Diese Regelung schützt Erwerber vor finanziellen Nachteilen, beispielsweise im Falle einer Bauträgerinsolvenz, da Zahlungen stets nur für bereits erbrachte Bauleistungen geleistet werden.
Verstößt der Bauträger gegen die Vorgaben der MaBV, etwa durch unzulässige Vorauszahlungen oder eine fehlerhafte Ratenstaffelung, kann die gesamte Zahlungsvereinbarung unwirksam werden. Daher empfehle ich Käufern, den Zahlungsplan vor Vertragsunterzeichnung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Beispiel:
Bei einem vereinbarten Kaufpreis von 480.000 Euro kann eine erste Rate von 96.000 Euro nach der Fertigstellung der Bodenplatte fällig werden.
Eine zweite Rate von 144.000 Euro folgt nach dem Abschluss des Rohbaus einschließlich Deckenarbeiten, weitere 96.000 Euro nach dem Einbau der Fenster und Außentüren, und die Schlussrate von 48.000 Euro wird erst nach vollständiger Fertigstellung und erfolgreicher Abnahme gezahlt.
Auf diese Weise bleibt der Käufer finanziell stets auf der sicheren Seite, da jede Zahlung an einen real messbaren Baufortschritt gebunden ist.
Schützen Sie Ihre Investition, bevor Sie Ihre Unterschrift leisten. Ich als Rechtsanwalt für Immobilienrecht überprüfe Bauträgerverträge, Zahlungspläne und Sicherungsmechanismen – damit Ihr Bauprojekt sowohl finanziell als auch rechtlich auf solidem Fundament steht.
Wer eine Immobilie vom Bauträger erwirbt, geht eine erhebliche finanzielle Verpflichtung ein – lange bevor das Objekt bezugsfertig ist. Umso wichtiger ist eine rechtlich abgesicherte Fertigstellungssicherheit, die Erwerber vor Bauverzögerungen, Mängeln oder einer möglichen Insolvenz des Bauträgers schützt.
Nach § 650m Abs. 2 BGB ist der Bauträger verpflichtet, dem Erwerber eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung zu stellen. Diese dient als Schutzschild, falls das Bauvorhaben nicht fristgerecht oder nicht mangelfrei fertiggestellt wird.
Damit trägt der Gesetzgeber der besonderen Gefährdungslage des Käufers Rechnung – schließlich fließen oft erhebliche Zahlungen, bevor die Bauleistung vollständig erbracht ist.
Eine verbreitete Form dieser Sicherung ist die Bürgschaft. Hierbei verpflichtet sich eine Bank oder Versicherung, für die Verpflichtungen des Bauträgers einzutreten, falls dieser seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Entscheidend ist, dass die Bürgschaft unbefristet, unbedingt und auf erstes Anfordern ausgestellt wird – nur so kann der Erwerber im Ernstfall schnell und ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf die Sicherheit zugreifen.
Es existieren verschiedene Arten von Bürgschaften, die jeweils einen eigenen Schutzumfang bieten:
Eine mögliche Alternative stellt der sogenannte Sicherheitseinbehalt dar. Hierbei behält der Erwerber 5 Prozent des Kaufpreises ein, bis die Immobilie vollständig und mängelfrei übergeben wurde.
Die Kosten für Bürgschaften trägt in der Regel der Bauträger – sie sind jedoch häufig bereits im Kaufpreis enthalten. Käufer sollten daher sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang die vertraglich vereinbarten Sicherheiten tatsächlich wirksam sind.
Vertrauen ist wichtig – rechtliche Absicherung ist entscheidend. Ich prüfe Ihre Bürgschaften und Sicherheiten im Bereich Immobilienrecht, bevor Sie unterschreiben – für Ihre maximale finanzielle Sicherheit beim Erwerb von Immobilien.
Die Eigentumsübertragung stellt den letzten, jedoch entscheidenden Schritt auf dem Weg zu meinem eigenen Zuhause dar. Damit ich tatsächlich rechtmäßiger Eigentümer werde, sorgt die Auflassungsvormerkung für die rechtliche Absicherung. Diese wird durch den Notar im Grundbuch eingetragen und sichert meinen Anspruch auf Eigentumsübertragung – noch bevor die Immobilie vollständig bezahlt oder fertiggestellt ist.
Diese Vormerkung schützt mich vor einer Doppelveräußerung sowie vor nachträglichen Belastungen des Grundstücks durch den Bauträger. Erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die endgültige Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.
Der Ablauf im Überblick:
Der ideale Zeitpunkt für die Vormerkung liegt unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung – am besten vor der ersten Kaufpreisrate. So ist sichergestellt, dass meine Rechte von Beginn an geschützt sind.
Bei der Übertragung des Eigentums fallen verschiedene Nebenkosten an:
Grunderwerbsteuer: abhängig vom Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises
Auch nach der Eintragung ins Grundbuch bleibt der Bauträger verpflichtet: Ihre Gewährleistungsansprüche bestehen weiterhin. Hierzu zählen das Recht auf Nachbesserung, Minderung oder im Ernstfall der Rücktritt vom Vertrag. Die Verjährungsfrist für Baumängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme; bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sie deutlich länger sein.
Praxis-Tipp: Lassen Sie jede Abnahme sorgfältig protokollieren und Mängel umgehend festhalten. So wahren Sie Ihre Ansprüche und haben im Streitfall ein belastbares Beweismittel.
Die Eintragung ins Grundbuch ist nicht lediglich eine Formalität – sie hat entscheidenden Einfluss auf Ihr Eigentum. Ich als Rechtsanwalt im Immobilienrecht begleite Sie vom Vertragsabschluss bis zur sicheren Eigentumsübertragung und überprüfe jeden Schritt auf mögliche rechtliche Fallstricke.
Zusätzlich zur Grundbuchsicherung können Bauträgerversicherungen oder Fertigstellungsgarantien von Banken oder Versicherungen dazu beitragen, den finanziellen Schaden zu mindern. Diese Absicherungen garantieren entweder die Vollendung des Bauprojekts oder die Rückzahlung bereits erbrachter Zahlungen. Zwar besteht keine gesetzliche Verpflichtung für derartige Sicherheiten, jedoch stellen sie ein wesentliches Qualitätsmerkmal für seriöse Bauträger dar.
Außerdem halte ich folgende Vorsorgemaßnahmen für empfehlenswert:
Im Falle einer Insolvenz fließen alle Vermögenswerte des Bauträgers in die Insolvenzmasse ein. Gläubiger werden gemäß der gesetzlichen Rangfolge bedient – ungesicherte Erwerber gehören dabei meist zu den Letzten. Ohne vorherige Absicherungen verlieren Betroffene häufig einen Großteil ihres investierten Kapitals.
Die Insolvenz des Bauträgers kann Ihr Bauprojekt erheblich gefährden. Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht entwickle ich individuelle Schutzstrategien, überprüfe Bürgschaften und Zahlungspläne und sorge dafür, dass Ihre Investition rechtlich optimal abgesichert ist.
Der Erwerb einer Immobilie vom Bauträger stellt einen vielschichtigen rechtlichen und finanziellen Prozess dar. Ich begleite als Rechtsanwalt Erwerber in jeder Phase – von der Vertragsprüfung bis zur sicheren Übertragung des Eigentums – und stelle sicher, dass Ihr Investment umfassend geschützt ist.
Ich übernehme die rechtliche Prüfung und Gestaltung Ihres Bauträgervertrags, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingehalten werden. Dabei prüfe ich insbesondere:
Zahlungspläne nach Baufortschritt – sodass Sie nur leisten, was bereits erbracht wurde.
Auflassungsvormerkungen und Eigentumssicherung – um Ihre Ansprüche im Grundbuch zu wahren.
Bürgschaften und Fertigstellungsgarantien – für Ihre finanzielle Absicherung im Insolvenzfall.
Gewährleistungs- und Haftungsklauseln – um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Vertragsstrafen und Rücktrittsrechte – für den Fall von Bauverzögerungen oder Pflichtverletzungen.
Auch während der Bauphase und nach der Abnahme stehe ich Ihnen zur Seite: Ich begleite Abnahmeprotokolle, prüfe Mängelrügen, setze Gewährleistungsrechte durch und übernehme bei Bedarf die gerichtliche Vertretung gegenüber Bauträgern oder Versicherungen.
Meine Leistungen im Überblick:
Prüfung und rechtssichere Gestaltung von Bauträgerverträgen
Kontrolle von Zahlungsplänen, Sicherheiten und Bürgschaften
Rechtliche Beratung bei Insolvenzrisiken und Bauverzögerungen
Durchsetzung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen
Begleitung bei Abnahme, Grundbucheintragung und Eigentumsübertragung
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung im Immobilienrecht. Ich schütze Ihr Kapital, sichere Ihre Verträge ab und begleite Sie rechtlich bis zur erfolgreichen Übergabe Ihrer Immobilie.
Wenn der Bauträger insolvent wird, kommt es in der Regel zu einem Stopp des Bauvorhabens. Bereits geleistete Zahlungen gehen in die Insolvenzmasse über und werden gemäß der gesetzlichen Rangfolge verteilt. Ohne vertragliche Sicherungsmechanismen besteht die Gefahr erheblicher finanzieller Verluste.
Zu den zentralen Schutzinstrumenten zählen die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Zahlungspläne gemäß MaBV, Bürgschaften sowie Fertigstellungsgarantien. Diese Maßnahmen bieten Schutz vor Doppelveräußerungen und sichern die bereits entrichteten Zahlungen ab.
Die Auflassungsvormerkung gewährleistet meinen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums. Sie wird im Grundbuch vermerkt und bietet Schutz vor nachträglichen Belastungen oder Weiterverkäufen – auch im Falle einer Insolvenz des Bauträgers.
Nein, sie gewährleistet lediglich das Eigentumsrecht und nicht das investierte Kapital. Um Zahlungen im Falle einer Insolvenz abzusichern, ist eine zusätzliche Fertigstellungsgarantie oder Vorauszahlungsbürgschaft erforderlich.
Eine Fertigstellungsgarantie, die ebenfalls als Baugarantieversicherung bezeichnet wird, verpflichtet eine Bank oder Versicherung dazu, das Bauvorhaben abzuschließen oder bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten, falls der Bauträger in die Insolvenz gerät.
Nein. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Bauträger, eine Baufertigstellungsversicherung oder Bürgschaft anzubieten. Daher sollten Käufer ausdrücklich auf diese Absicherung bestehen.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist es dem Bauträger gestattet, Zahlungen nur dann zu verlangen, wenn bestimmte Bauabschnitte erreicht wurden. Diese Vorschrift sorgt dafür, dass der Erwerber nicht in Vorleistung gehen muss, ohne einen entsprechenden Gegenwert zu erhalten.
Die Auflassungsvormerkung bleibt auch im Insolvenzverfahren bestehen. Sie gewährleistet meinen Anspruch auf Eigentum – jedoch nur, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen oder übernommen werden kann.
Der Rechtsanwalt prüft, ob die Fertigstellung wirtschaftlich sinnvoll ist. Er kann Verträge fortführen oder beenden. Erwerber müssen daher schnell rechtliche Unterstützung einholen, um ihre Interessen zu wahren.
Überprüfen Sie den Bauträgervertrag sowie die Bonität des Bauträgers, sichern Sie Zahlungen durch Bürgschaften ab und bestehen Sie auf einer transparenten Staffelung der Raten entsprechend dem Baufortschritt.
9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen