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Ihre Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
Adresse
Schrockstraße 25
14165 Berlin
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Öffnungszeiten
9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar
Baustellenprojekte sind in der Praxis häufig von Verzögerungen betroffen – sei es aufgrund von schlechter Witterung, Lieferengpässen, Personalmangel oder unvorhergesehenen Bauhindernissen.
Ein häufiger Fehler besteht darin, vereinbarte Fristen nicht konsequent zu überwachen oder nicht angemessen auf Bauverzug zu reagieren. Um rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, sollten sämtliche Fristen im Vertrag eindeutig festgelegt und regelmäßig von mir kontrolliert werden.
Kommt es zu Verzögerungen, informiere ich den Auftraggeber frühzeitig und beantrage eine notwendige Fristverlängerung unbedingt schriftlich. Ebenso wichtig ist die vollständige Dokumentation der Ursache sowie die transparente Darstellung der Auswirkungen auf den Bauablauf und den Gesamtzeitplan.
Im Folgenden erläutere ich, was im Falle verspäteter Fertigstellung gilt und wie ich Sie als betroffenen Bauunternehmer unterstützen kann.
Ein Bauträgervertrag muss seit der Baurechtsreform 2018 einen verbindlichen Fertigstellungstermin oder zumindest die Dauer der Bauausführung festlegen. Fehlt diese Information, gilt die vorvertragliche Baubeschreibung.
Erhält der Bauträger einen festen Termin, ist es erforderlich, diesen durch sorgfältige Planung, Pufferzeiten und zuverlässige Partner einzuhalten.
Verzögert sich die Fertigstellung ohne triftigen Grund, gerät er in Verzug. Die Einhaltung des Fertigstellungstermins zählt zu den wesentlichen Kardinalpflichten des Bauträgers.
Wenn Ihr Bauprojekt ins Stocken gerät, prüfe ich als Rechtsanwalt für Immobilienrecht verlässlich, ob ein verbindlicher Fertigstellungstermin besteht und wie Sie den Bauträger wirksam in Verzug setzen können. Fordern Sie jetzt fundierte Unterstützung an.
Als Rechtsanwalt sehe ich, dass Bauträger oft auf Wetterbedingungen, verspätete Genehmigungen oder Verzögerungen durch Subunternehmer verweisen. Diese Argumente führen jedoch nur in seltenen Fällen zu einer Entlastung.
Gerichte verlangen von dem Bauträger:
witterungsbedingte Risiken bereits im Vorfeld einzuplanen,
ausreichende Zeitpuffer zu berücksichtigen (OLG München, 13 U 15/11),
verlässliche Nachunternehmer auszuwählen und deren Verschulden gegen sich gelten zu lassen.
Nur in Fällen von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) kann der Bauträger ausnahmsweise entlastet werden. Solche Fälle sind jedoch äußerst rar.
Ich als Rechtsanwalt für Immobilienrecht prüfe, ob die vom Bauträger angeführten Gründe für Verzögerungen tatsächlich rechtlich anerkannt sind und wie Sie daraus Ansprüche ableiten können. Sichern Sie sich jetzt eine professionelle Einschätzung.
Wenn der Bauträger in Verzug gerät, kann ich als Rechtsanwalt für Auftraggeber und Käufer neben der Fertigstellung verschiedene Schadensersatzforderungen geltend machen. Dazu zählen unter anderem:
zusätzliche Miete oder Zwischenunterbringung
pauschaler Schadensersatz, sofern vereinbart
Mietausfall bei geplanter Vermietung
doppelte Umzugskosten
Einlagerungskosten
längere Fahrtwege (Kita, Schule, Arbeit)
Bereitstellungszinsen der Bank
Nutzungsausfall (BGH, VII ZR 172/13)
Rücktritt oder Kündigung – in engen Grenzen
Wichtig: Kündigung und Rücktritt sollten nur mit meiner anwaltlichen Beratung erfolgen, da sonst wertvolle Rechte verloren gehen können.
Wenn ein Bauträger – häufig eine GmbH oder UG – insolvent wird, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er den Vertrag erfüllt oder ablehnt.
Bei Erfüllung: Der Vertrag wird fortgesetzt.
Bei Ablehnung:
Der Erwerber hat Anspruch auf die Eigentumsübertragung des Grundstücks oder Grundstücksanteils.
Er muss jedoch den bisherigen Bautenstand anteilig vergüten.
Schadenersatz für nicht erbrachte Bauleistungen kann nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden – häufig mit geringen Erfolgsaussichten.
Für mich als Rechtsanwalt und für Projektbeteiligte bedeutet dies: Schnelles Handeln und rechtliche Unterstützung sind unerlässlich.
Wenn während der Bauausführung Mängel auftreten, sollte ich niemals hastig eine Abnahme erklären.
Meine Empfehlungen:
Abnahme nur in Begleitung eines Sachverständigen
Mängel dokumentieren und eine Frist zur Beseitigung setzen
Bei erheblichen Mängeln die Abnahme verweigern
Nach der Abnahme: 5 Jahre Gewährleistungsfrist
Mögliche Ansprüche:
Selbstvornahme (§ 637 BGB)
Minderung (§ 638 BGB)
Schadensersatz (§ 636 BGB)
Rücktritt (§ 636 BGB)
Bei Eigentumswohnungen ist zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu differenzieren.
Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht stehe ich Ihnen bei Mängeln, Abnahmeverweigerung und Gewährleistungsansprüchen zur Seite – juristisch fundiert, strategisch klug und in enger Abstimmung mit technischen Sachverständigen. Gerne können Sie jetzt eine Beratung für Ihr Bauprojekt anfragen.
Viele Bauträger verknüpfen die Eigentumsumschreibung mit der Begleichung der letzten Kaufpreisrate – selbst wenn das Objekt noch Mängel aufweist.
Allerdings erlaubt § 641 Abs. 3 BGB ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Doppelten der Kosten für die Mängelbeseitigung.
Der BGH (VII ZR 420/00) stellte fest:
Eine Vertragsklausel, die die Eigentumsübertragung zwingend an die vollständige Zahlung des Kaufpreises knüpft, ist nichtig.
Wenn jemand trotz der Zahlung eines erheblichen Teils des Kaufpreises nicht im Grundbuch eingetragen ist, sollte er umgehend rechtlichen Rat einholen – insbesondere bei drohender Insolvenz des Bauträgers.
Bauunternehmer und Erwerber sollten bei erkennbaren Verzögerungen zeitnah meinen anwaltlichen Rat einholen. Als Rechtsanwalt im Immobilienrecht kann ich:
überprüfen, ob ein verbindlicher Fertigstellungstermin vorliegt,
den Bauträger formal in Verzug setzen,
Schadensersatzpositionen beziffern,
Mängelstrategien entwickeln,
die Eigentumsübertragung durchsetzen,
Rücktritt/Kündigung rechtssicher bewerten,
außergerichtliche Lösungen erreichen – häufig schneller und kostengünstiger.
Erfahrungsgemäß führt eine frühzeitige anwaltliche Intervention zu deutlich besseren und schnelleren Ergebnissen.
Warten Sie bei Bauverzug nicht zu lange: Ich als Rechtsanwalt für Immobilienrecht prüfe Ihren Fall gründlich, sichere Ihre Ansprüche und strebe zügige, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen an. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit mir.
Bauverzug verursacht für Bauunternehmer häufig hohe Kosten, organisatorische Schwierigkeiten und erhebliche Projektrisiken. Ich unterstütze Sie mit meiner rechtlichen Expertise und einem tiefen Verständnis für die technischen und wirtschaftlichen Abläufe im Bauträgergeschäft.
Mit über zwölf Jahren Erfahrung im Immobilien- und Bauträgerrecht kenne ich nicht nur die juristischen Besonderheiten, sondern auch die Realität auf der Baustelle. Durch die Zusammenarbeit mit Bauträgern, Architekten und Projektentwicklern – sowie meine eigenen Tätigkeiten beim Kauf, der Sanierung und Bestandsentwicklung von Immobilien – denke und handle ich wie ein Unternehmer. Das ermöglicht mir, praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.
Meine Mandanten profitieren von einem starken Netzwerk aus Sachverständigen, Ingenieuren und Planern. Dieses Expertenumfeld hilft mir, die Ursachen von Bauverzug präzise festzustellen und Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Ein Schwerpunkt meiner Beratung liegt auf präventiver Vertragsgestaltung: klare Termine, eindeutige Leistungsbeschreibungen und durchdachte Sicherungsmechanismen, die spätere Konflikte vermeiden. Über 80 % der Streitigkeiten löse ich außergerichtlich – schnell, effizient und mit hohem wirtschaftlichem Nutzen.
Erhalten Sie jetzt professionelle Unterstützung bei Bauverzug – ich prüfe Ihren Fall, setze Ihre Ansprüche durch und entwickle Lösungen, die Ihr Projekt tatsächlich voranbringen.
Eine Fristverletzung tritt ein, wenn die im Vertrag festgelegten Termine nicht eingehalten werden und ich als Rechtsanwalt die Verzögerung zu vertreten habe oder keine rechtzeitige Fristverlängerung beantragt wurde.
Allein klar definierte Fristen erlauben eine rechtssichere Einschätzung von Verzug, Ansprüchen auf Schadensersatz sowie von Fristverlängerungen. Unklare Fristen führen häufig zu Konflikten.
Ja. Ich muss Verzögerungen umgehend melden, um spätere Ansprüche zu wahren. Wird die Meldung unterlassen, könnten Nachträge oder Fristverlängerungen entfallen.
9:00 – 16:00 Uhr
In Notfällen auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar
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